Herrschinger MordprozessRentner mit 13 Messerstichen ermordet: Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt

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Der Angeklagte ist vor dem Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Der Angeklagte ist vor dem Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sven Hoppe/Sven Hoppe/dpa

Das Landgericht sieht es als erwiesen an, dass ein heute 23-Jähriger den 74-Jährigen in dessen Wohnhaus am Ammersee aus Habgier getötet hat. Die Kammer stellt zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Von Linus Freymark, München/Herrsching

Der Angeklagte blickt die ganze Zeit zu Boden. Er schaut nicht auf, als der Richter verkündet, dass das Gericht den 23-Jährigen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hebt auch nicht den Kopf, als der Richter erklärt, dass die Kammer die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat und eine vorzeitige Entlassung aus der Haft daher nahezu ausgeschlossen ist.

Das Gericht hat den jungen Mann am Freitag zu lebenslanger Haft verurteilt, weil es die Kammer als erwiesen ansieht, dass der heute 23-Jährige vor einem Jahr einen 74 Jahre alten Rentner in dessen Wohnhaus in Herrsching am Ammersee aus Habgier mit mindestens 13 Messerstichen ermordet hat. „Das Töten mit dem Messer geht sehr schnell“, erklärt Richter Thomas Bott. Innerhalb von wenigen Sekunden habe der Verurteilte an jenem Juliabend vergangenen Jahres unermessliches Leid über das Opfer und seine Familie gebracht. Und sein eigenes Leben zerstört, so Bott.

Der 23-Jährige war im Juli vergangenen Jahres aus seiner Heimat Serbien nach Bayern gekommen, um mit Diebstählen und Raubüberfällen an Geld zu kommen. In seiner Heimat soll der junge Mann einer Bekannten seiner Familie mehrere Zehntausend Euro gestohlen und einen Großteil davon verprasst haben. Weil seine Familie ihn drängte, die Beute zurückzuzahlen und er die Verfolgung durch die serbische Polizei fürchtete, flog er von Belgrad nach München, um in Deutschland das Geld aufzutreiben.

Von München aus fuhr er am Nachmittag des 12. Juli nach Herrsching, wo er das Anwesen des späteren Opfers entdeckte. Nachdem er sich Zugang zum Haus verschafft hatte, stieß er an der Tür auf den 74-Jährigen und attackierte diesen mit zwei mitgebrachten Messern. Mindestens 13 Mal hat der Angeklagte auf sein Opfer eingestochen. Für das Gericht ergibt sich daraus ein „absoluter Vernichtungswille“. Der junge Mann, so das Gericht, hat aus Habgier getötet. Und um den Raub zu ermöglichen.

Flucht nach Salzburg und über die Schweiz nach Frankreich

Der Angeklagte hat während des Prozesses kein Geständnis abgelegt, aber mit einem psychiatrischen Sachverständigen über die Tat gesprochen. Dabei hat er angegeben, am Tattag bis zu zwei Gramm Kokain konsumiert zu haben. Die Messer habe er dabeigehabt, um die Fenster aufzuhebeln und sich so Zugang zum Haus zu verschaffen.

Für das Gericht hingegen ist klar, dass der 23-Jährige die Messer auch deshalb mitgebracht hat, um im Zweifelsfall jemanden zu bedrohen – oder zu attackieren. Ihm sei klar gewesen, dass sich zur Tatzeit zwei Personen in dem Anwesen aufgehalten hatten. Ansonsten hätte er wohl kaum mehrmals an der Tür geklingelt, befindet der Richter. Die Kammer des Landgerichts hat deshalb „nicht den geringsten Zweifel am Tötungsvorsatz“.

Nach der Tat floh der Angeklagte über Salzburg und die Schweiz nach Frankreich, wo er in der Nähe von Paris von französischen Spezialeinsatzkräften festgenommen wurde. Auf seiner Flucht wollte er bereits den nächsten Überfall begehen – kurz, nachdem er in Herrsching einen Menschen getötet hatte. Für den Richter ist das ein Verhalten, dem eine „rechtsfeindliche Gesinnung“ zugrunde liegt. Bott attestiert dem 23-Jährigen eine „erhebliche kriminelle Energie“.

Auch bei all diesen Feststellungen des Richters hebt der Angeklagte den Blick nicht. Als der Richter die Verhandlung schließt, spricht er kurz mit seinem Anwalt. Der hatte auf Totschlag plädiert, um seinem Mandanten viele Jahre hinter Gittern zu ersparen. Staatsanwalt Matthias Enzler hingegen hatte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Diesem Antrag ist das Gericht nachgekommen. Der 23-Jährige verlässt den Gerichtssaal deshalb als verurteilter Mörder.

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