Mitten in Wessling:Vom KGB zum KUGW

So manche Abkürzung ist ziemlich weit hergeholt. Was haben sich die Verfasser da eigentlich gedacht?

Kolumne von Patrizia Steipe

Lange Zeit galt Donaudampfschiffahrtsgesellschaftskapitän als längstes deutsches Wort. Abgelöst wurde es vom Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz, abgekürzt RkReÜAÜG. Deutsche Worte können sehr lang sein! Kein Wunder, dass die Deutschen deswegen Weltmeister in Abkürzungen sind. "ARD, ZDF, C&A, BRD, DDR und USA, BSE, HIV und DRK, GbR, GmbH. . ." so beginnt ein Song der "Fanta 4", Abkürzung für die Stuttgarter Band "Die Fantastischen Vier".

Hochburg der Abkürzungen im Landkreis Starnberg sind die Bundeswehrstandorte. Eine Reduktion der Buchstaben erfuhr zumindest die Führungsunterstützungsschule der Bundeswehr kurz: FueUstgSBw, die mittlerweile in ITSBw (Informationstechnikschule der Bundeswehr) umbenannt worden ist. Aber auch die Feuerwehren mit ihren HLF (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug) stehen dem in nichts nach.

Und täglich kommen neue Abkürzungen hinzu. In Weßling beispielsweise haben sich die Gemeinderäte in der jüngsten Sitzung ihren Kopf über einen kreativen Namen für ihr neues Kommunalunternehmen Gemeinde Weßling zerbrochen. Besonders originell waren die Vorschläge freilich nicht. Neben KGW waren von den Fraktionen noch KOW, KUGW KUWe oder WOH-Bau KU, wobei WOH für Weßling, Oberpfaffenhofen und Hochstadt stehen sollte. Das Rennen hat KUGW gemacht. KGW erinnerte zu sehr an den russischen Geheimdienst KGB und mit der Buchstabenkombi "KO" sollte kein gemeindliches Unternehmen in Zusammenhang gebracht werden.

Statt dieser sperrigen Buchstabenkombinationen hätte der Gemeinderat einen Blick nach Seefeld werfen sollen. Dort hat das Kommunalunternehmen den schönen Namen "SeeKU" bekommen. Das war den Weßlingern sicherlich viel zu frech. Wie sonst lässt es sich erklären, dass die Gemeinderäte ihre Satzung mit dem Schlusssatz verabschiedet hatten, dass diese nun in Seefeld ausgehängt werden solle? Oder war das etwa doch nur ein redaktioneller Fehler, weil die Satzung der Nachbargemeinde als Vorlage gedient hatte?

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