Urteil am Landgericht München IIFFP2-Masken, ein Revolver und gefälschte Pässe

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Mit FFP2-Masken war während der Corona-Pandemie viel Geld zu verdienen. Versteuern musste man den Gewinn trotzdem.
Mit FFP2-Masken war während der Corona-Pandemie viel Geld zu verdienen. Versteuern musste man den Gewinn trotzdem. Thomas Frey/dpa

Ein Gautinger Geschäftsmann verdient während der Corona-Pandemie Millionen mit Masken-Deals und hinterzieht Steuern. Nun hat die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München II den 39-Jährigen zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt – auch wegen anderer Delikte.

Von Andreas Salch, München/Gauting

Der Unternehmenszweck, den ein Gautinger Geschäftsmann für seine in der Schweiz ansässige Investmentfirma formuliert hatte, lautete: „Halten, Verwalten, Kaufen und Verkaufen von Beteiligungen jedweder Art“. Das Motto, das klingt, wie das eines kommerziellen Gemischtwarenladens, stand tatsächlich nicht für ein seriöses Unternehmen. Denn nach Überzeugung der Richter der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München II hinterzog der Gautinger während der Corona-Pandemie mit FFP-2 Masken- Verkäufen an das Bundesgesundheitsministerium von Jens Spahn (CDU) Steuern in Höhe von knapp elf Millionen Euro.

Insgesamt hat der 39-Jährige laut dem jetzt vorliegenden Urteil in neun Fällen Steuern hinterzogen. Außerdem sprach das Gericht den Gautinger wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes eines großkalibrigen Revolvers sowie wegen des Verschaffens von amtlichen Ausweisen schuldig und verurteilte ihn zu einer Gesamtstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten Haft.

Als Ermittler den 39-Jährigen Mitte Mai vergangenen Jahres im Allgäu vorläufig festgenommen hatten, entdeckten sie im Handschuhfach seines Autos nicht nur einen Revolver der Marke Smith&Wesson samt 82 Schuss scharfer Munition, sondern auch zwei auf ihn ausgestellte komplett gefälschte slowenische Pässe. Da der Gautinger zum Zeitpunkt seiner vorläufigen Festnahme bereits von Münchner Steuerfahndern wegen des dringenden Tatverdachts auf Steuerhinterziehung per Haftbefehl gesucht wurde, ging es für ihn direkt weiter nach München in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim.

Als die Corona-Pandemie 2020 ausbrach, hatte der Gautinger Glück. Im April jenes Jahres erhielt seine im Kanton Zug ansässige Investmentfirma vom Bundesgesundheitsministerium den Zuschlag für die Lieferung von fünf Millionen FFP-2-Masken zum Preis von etwas mehr als 22 Millionen Euro. Kurze Zeit später erfolgte die Lieferung. Wie sich bei den Ermittlungen allerdings herausstellte, hatte der 39-Jährige die Masken-Deals nicht über seine Investmentfirma in der Schweiz abgewickelt, sondern über seinen damaligen Wohnort in Gauting und somit Steuern am deutschen Fiskus vorbeigeschleust.

Das Schweizer Unternehmen des Mannes war eine reine Briefkastenfirma

Bei der Investmentfirma des 39-Jährigen in der Schweiz handelte es sich in Wirklichkeit nur um eine Briefkastenfirma. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft war der angebliche Sitz des Unternehmens eine „reine Massendomilizierungsanschrift“, an der außer der AG des Angeklagten weitere 223 Gesellschaften registriert waren. Ein „operativer Geschäftsbetrieb“ habe von hier aus „nicht stattfinden“ können, so die Ermittler.

Bei der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer, Richter Andreas Bayer, dass Geltungsbedürfnis und luxuriöser Lebensstil den Angeklagten auf den falschen Weg geführt hätten. Bei seiner Festnahme im Allgäu im Mai 2025 hatte sich der Gautinger den Fahndern gegenüber als Diplomat eines westafrikanischen Inselstaats ausgegeben und zudem behauptet, er befinde sich auf Dienstfahrt nach Brüssel. Dort, so der 39-Jährige weiter, solle er offiziell als Diplomat akkreditiert werden. Doch diese angebliche diplomatische Immunität gibt es nicht, stellte das Gericht fest. Das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer ist noch nicht rechtskräftig.

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