Süddeutsche Zeitung

Lockdown:Weßling verzichtet auf Zinsen und Zuschläge

Von Patrizia Steipe, Weßling

Geschäfte befinden sich im Lockdown, dazu sitzt das Finanzamt den Steuerpflichtigen im Nacken. Damit es nicht zu Härten kommt, hat der Weßlinger Gemeinderat einstimmig beschlossen, bei ortsansässigen Unternehmen, die bis Ende 2020 Stundungen für Steuern, Gebühren oder Abgaben beantragt haben, bis Juni auf Stundungszinsen und Säumniszuschläge zu verzichten. Normalerweise würde die Gemeinde einen Zins von monatlich 0,5 Prozent erheben. Voraussetzung für den Erlass ist, dass die Gründe für die finanzielle Schieflage nachweislich durch die Corona-Pandemie entstanden sind. Wenn die Situation über den Juni hinaus noch schlecht ist, dann können Stundungen bis Ende das Jahres zinslos verlängert und Ratenzahlung vereinbart werden.

Das Bundesfinanzministerium hatte mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Verlängerung der Stundungsregeln erlassen. Den Kommunen wurde nahegelegt, bei der Nachprüfung "keine strengen Anforderungen zu stellen", hieß es in der Vorlage für den Gemeinderat. Die finanzielle Lage der Steuerschuldner solle im Fokus stehen, nicht die Kasse der Kommune. Wer einen Zahlungsaufschub bekommen soll, darüber kann die Gemeinde im Einzelfall und in eigener Verantwortung entscheiden. Dabei soll eine "angemessene Abwägung zwischen den Interessen der Kommune und der Steuerschuldner erreicht werden". Die Auswirkung auf den Gemeindesäckel kann noch nicht prognostiziert werden. Sie hängt von der Anzahl der Stundungsanträge und den Summen ab. 2020 sind laut Gemeinde aber nur wenige Anträge eingegangen.

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Quelle:
SZ vom 21.01.2021
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