Landkreis Starnberg:Gauting führt Richtlinien für die Kulturförderung ein

Gauting  Bosco Musical Oliver

Zur bunten Kulturszene in Gauting gehören auch die Musicals der Musikschule. Unter welchen Voraussetzungen es für solche Veranstaltungen Geld aus der kommunalen Kasse gibt, regeln künftig genaue Richtlinien.

(Foto: Georgine Treybal)

Die Gemeinde will Willkür bei der Mittelvergabe verhindern. Für Veranstalter ist eine Unterstützung damit berechenbarer, über große Summen entscheidet der Gemeinderat.

Von Michael Berzl

Für Veranstalter im weiten Feld der Kultur wird die Kommune berechenbarer, wenn es ums Geld geht. Wer zum Beispiel ein Festival, eine Konzertreihe oder eine Ausstellung organisiert, kann sich künftig an Richtlinien orientieren, ob er mit einem Zuschuss aus dem Gautinger Rathaus rechnen darf oder nicht. "Wir wollen eine Vereinheitlichung der Voraussetzungen", sagte Bürgermeisterin Brigitte Kössinger (CSU) am Dienstag im Hauptausschuss, der die neuen Vorgaben einstimmig gebilligt hat. Ziel ist nach ihren Worten auch, "dass keiner den Eindruck hat, Zustimmung oder Ablehnung wären willkürlich".

Der gesamte Gemeinderat befasst sich in seiner nächsten Sitzung am Dienstag, 24. November, mit dem Thema. Nach dem einhelligen Votum des Ausschusses ist aber auch im Plenum mit einer klaren Zustimmung zu rechnen. Auch Kulturreferent Stefan Berchtold (Piratenpartei - "Menschen für Gauting"), der selbst Musiker ist, sei mit den neuen Regularien einverstanden, richtete sein Fraktionskollegen Tobias Mc Fadden aus, der sich als Veranstaltungstechniker ebenfalls in dem Metier auskennt.

Kulturförderung war in Gauting bisher in Teilen geprägt von Einzelfallentscheidungen. Durch die fünfseitigen Förderrichtlinien ändert sich das nun, weil es damit klare Vorgaben und auch Ausschlusskriterien gibt. So muss zum Beispiel ein Verein, der einen Zuschuss beantragt, seinen Sitz in der Gemeinde Gauting haben, seit mindestens einem Jahr bestehen und so lange auch aktiv gearbeitet haben. Allerdings können auch Veranstalter an Geld aus der öffentlichen Hand kommen, die "schwerpunktmäßig" in der Gemeinde ihre Projekte und Veranstaltungen durchführen und dabei auf die Mithilfe der Gemeinde angewiesen sind, um sie im "notwendigen Umfang" verwirklichen zu können. Dieser Passus ermöglicht eine finanzielle Unterstützung für das Filmfestival des Kinobetreibers Matthias Helwig aus Gilching. Das wurde im Ausschuss auf eine entsprechende Nachfrage des Grünen-Gemeinderats Jens Rindermann bestätigt.

Wenn es um Summen ab 5000 Euro geht, muss der Hauptausschuss damit befasst werden, ab 20 000 Euro ist eine Entscheidung des Gemeinderats nötig. Unter einer Förderung versteht die Gemeinde aber nicht zur finanzielle Zuschüsse, sonder auch, wenn sie Räume zur Verfügung stellt, das Aufstellen von Stühlen übernimmt oder Personal zur Verfügung stellt.

Kommerzielle Veranstaltungen sind in der Regel laut den neuen Richtlinien von einer Förderung ausgeschlossen. Auch wenn eine ausreichende Unterstützung aus anderen Quellen gewährleistet ist, hält sich die Kommune zurück. Denkbar wären dabei zum Beispiel Mittel von Landkreis Starnberg oder vom Bezirk Oberbayern, von Fonds oder Stiftungen. Zugleich wird eine ausreichende Eigenbeteiligung verlangt. Gleich im ersten Satz betont die Gemeinde außerdem, dass sich bei den Förderungen um eine freiwillige Leistung handle, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Der Gemeinde stehe es frei, für welche Zwecke und in welcher Höhe sie Mittel gewähre.

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