Süddeutsche Zeitung

Corona im Landkreis Starnberg:Was an Silvester erlaubt ist

Das Landratsamt hat in einer neuen Allgemeinverfügung geregelt, wie der Jahreswechsel begangen werden darf.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass der Lockdown auch für Silvester gilt. Das Verlassen der Wohnung sei auch an Silvester nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt; dazu gehöre nicht ein Feuerwerk nach 21 Uhr, so die Kreisbehörde. Böllern und das Zünden von Feuerwerkskörpern im privaten Garten sei allerdings erlaubt, nicht aber der Besuch von Aussichtspunkten, um dort gemeinsam auf 2021 anzustoßen oder zu böllern. In einer neuen Allgemeinverfügung präzisiert die Behörde noch einmal die Plätze, auf denen das Abbrennen und Mitführen von Pyrotechnik untersagt ist: In Starnberg am Kirchplatz, an der Seepromenade bis zum Bucentaurpark; im Erholungsgebiet Percha / Kempfenhausen, im Schlosspark, zwischen der St. Josefs-Kirche und dem Schloss Starnberg, sowie vor der Schlossberghalle. In Herrsching gilt dies entlang der Seepromenade von der Wasserwachtstation, Richtung Seespitz bis zum Sportplatz an der Rieder Straße einschließlich des dortigen Parkplatzes, sowie am Parkplatz des Klosters Andechs und allen S-Bahnhöfen sowie ihren Vorplätzen. Weitere Infos dazu unter https://www.lk-starnberg.de/coronavirus_karte.

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SZ vom 29.12.2020 / SZ
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