Weil die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis am Dienstag mit 39,5 den dritten Tag in Folge über dem Grenzwert von 35 lag, gelten im Fünfseenland von Donnerstag an verschärfte Corona-Regeln. In Innenbereichen gilt nun größtenteils die 3G-Regel. Das heißt, dass die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder aber ein Restaurantbesuch im Innenbereich nur möglich ist, wenn man getestet, genesen oder geimpft ist.
Ein entsprechender Nachweis ist auch bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen nötig, also etwa beim Friseur oder der Fußpflege, außerdem bei Sportausübungen in geschlossenen Räumen und bestimmten Freizeiteinrichtungen. Bei Aufenthalten in Hotels, Pensionen oder anderen Beherbergungen ist ein Testnachweis bei der Ankunft erforderlich sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden. Die erforderlichen Testnachweise per Antigen-Schnelltest dürfen höchstens 24 Stunden alt sein, PCR-Tests sind 48 Stunden gültig.
Auch Besucher von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen müssen nun einen Testnachweis vorlegen. Für Besucher und Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen bleibt es indes unabhängig von der Inzidenz bei der Testpflicht. Befreit sind allerdings auch hier geimpfte und genesene Personen. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind grundsätzlich von der 3G-Regel ausgenommen.
So viele Infektionen wie seit Mai nicht mehr
Die Zahl der Neuinfektionen im Landkreis steigt seit Wochen kontinuierlich an. Am Dienstag hat das Landratsamt 25 neue Corona-Fälle registriert, so viele wie zuletzt Mitte Mai. Die meisten Fälle wurden aus Feldafing (fünf), Gauting (vier) und Herrsching (vier) gemeldet. Betroffen sind aber fast alle Gemeinden, lediglich in Andechs, Inning, Tutzing und Wörthsee wurden keine Ansteckungen bekannt. In der Gautinger Asylunterkunft, in der am Montag eine Person positiv getestet wurde, gibt es einen weiteren Coronavirus-Fall. Insgesamt sind nunmehr drei enge Kontaktpersonen in Quarantäne.
Sollte der Grenzwert von 35 an fünf Tagen in Folge unterschritten werden, werden die Regeln wieder gelockert. Steigt die Inzidenz indes weiter an und reißt die 50er-Marke, treten weitere Schutzmaßnahmen in Kraft. Dann dürfen sich etwa nurmehr zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen - derzeit spielt die Zahl der Haushalte keine Rolle. In der Gastronomie würde die 3G-Regel dann auch im Außenbereich gelten sowie in allen Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten.