Leserbriefe zum Ruderunglück auf dem Starnberger See:Schockierende Reaktion des Rechtssystems

Suche nach vermißtem Ruderer; Suche nach vermißtem Ruderer; Suche nach vermißtem Ruderer; Suche nach vermißtem Ruderer

Die Wasserschutzpolizei und weitere Einsatzboote suchten sechs Tage auf dem Starnberger See nach dem Ruder-Schüler, dessen Leiche in 35 Meter Tiefe weit vom Club-Gelände entfernt entdeckt wurde.

(Foto: Franz X. Fuchs)

Am 19. April 2015 ertrank der 13-jährige Münchner Schüler Leo während eines Rudertrainings auf dem Starnberger See. Das Starnberger Amtsgericht erwägt, die Verfahren gegen die beiden Übungsleiter gegen Geldauflagen von 50 000 Euro und 12 000 Euro einzustellen ("Prozess um Ruderunglück wackelt vom 7./8. September und "Wer hat Schuld an Leos Tod?" vom 17. September). Nun melden sich Eltern seiner Mitschüler zu Wort:

Wir möchten nachdrücklich zum Ausdruck bringen, dass wir entsetzt über eine mögliche Einstellung des Verfahrens sind, und dass ohne jeden Zweifel hier ein großes öffentliches Interesse besteht, dieses Verfahren regulär durchzuführen. Eine vollständige Aufklärung des tragischen Ereignisses ist für die Verbliebenen und Freunde, aber vor allem auch für die Allgemeinheit von hoher Relevanz. Die Aufklärung von Eltern und die Verantwortung von (ehrenamtlichen) Übungsleitern ist ein Thema von großer gesellschaftlicher Bedeutung, und der wahrscheinlich völlig unnötige Tod eines Kindes verlangt Transparenz und Klärung der Verantwortlichkeiten.

Bereits 2013 haben wir mit großer Bestürzung vom tödlichen Ruderunfall von Lorenz, 13 Jahre, in der Zeitung gelesen. Der Fall von Lorenz ähnelt dem Fall von Leo: Auch Lorenz war im kalten Wasser - in der Alster - in einem Einer-Ruderboot ohne Schwimmweste unterwegs und kenterte, nachdem er eine Boje rammte. Im Fall von Lorenz sahen viele Menschen, einschließlich einer Schulklasse, am Ufer zu, dennoch kam jede Hilfe zu spät. Auch hier hatten Betreuer eine falsche Entscheidung getroffen und sich über die explizite Forderung nach Schwimmwesten hinweggesetzt.

Leo musste noch Jahre später aufgrund ähnlicher Versäumnisse ertrinken, obwohl der Deutsche Ruderverband und andere Institutionen längst ihre Richtlinien angepasst hatten, die aber offenkundig blank ignoriert wurden. Daher bitten wir das Gericht eindringlich, insbesondere auch die zuständige Richterin, diesen Fall nicht nur im Sinne der Zumutbarkeit für die Angeklagten, sondern für alle nachvollziehbar am Gericht zu verhandeln. Nur so kann die mögliche Verantwortung der Übungsleiter festgestellt werden, Transparenz für die traumatisierten Angehörigen und Freunde hergestellt und der bessere Schutz von Kindern garantiert werden.

Leo musste unnötigerweise bei der Ausübung eines Sports sterben, der bei Einhaltung der bekannten Richtlinien völlig gefahrlos ist. Es ist zweifelsfrei klar, dass ein Anfänger niemals bei diesen Temperaturen auf dem See in einem Einer-Ruderboot hätte unterwegs sein dürfen, und dies schon gar nicht ohne Schwimmweste und noch viel weniger ohne adäquate Aufsicht. Die Übungsleiter waren als Ruderlehrer geschult und sind zudem als Mediziner über die Gefahren des raschen Ertrinkens im kalten Wasser professionell ausgebildet, und sie haben auf dieser Basis eine Verantwortung gegenüber den Kindern und ihren Eltern übernommen.

Wir erwarten daher eine Aufklärung und bitten Sie eindringlich um Eröffnung dieses skandalös verschleppten Verfahrens,um zu klären, inwieweit die Übungsleiter dieser Verantwortung nachgekommen sind.

Eine Einstellung des Verfahrens gegen eine mehr oder weniger nennenswerte Geldauflage wäre eine schockierende Reaktion des Rechtssystems, das für uns in keiner Weise auch nur ansatzweise nachzuvollziehen wäre und in unseren Augen massiven Schaden anrichten würde.

Wie kann es sein, dass die Aufklärung des Todes eines Kindes nicht im öffentlichen Interesse stehen soll, obwohl es ernstzunehmende Hinweise gibt, dass dieser Tod nicht nur nicht selbst verschuldet, sondern auch auf Grund von Versäumnissen der verantwortlichen Betreuern eingetreten ist? Was für ein Zeichen würde gesetzt werden für die vielen Menschen in ähnlicher Verantwortung für andere (insbesondere Kinder), wenn sogar ein Todesfall nicht viel mehr zu Folge hat als eine Geldauflage?

Wir werden Leo immer vermissen. Unser Sohn hat seinen Freund verloren. Wir, die Eltern und unsere vier Kinder, sehen sehr genau hin und hoffen, dass das Gericht das öffentliche Interesse und die möglicherweise positiven präventiven Aspekte erkennt. Prof. Marion Subklewe, Prof. Roland Beckmann, München

Aufklärung zwingend

Die Begründung, dass diese Einstellung aufgrund der langen Verfahrensdauer und mangels öffentlichen Interesses erfolgt, ist für mich in keiner Weise nachvollziehbar. Millionen von Kindern nehmen täglich an organisierten Sportveranstaltungen in und außerhalb der Schule teil, so dass bei einem so gravierenden Ereignis (Tod eines Schülers!) eine Aufklärung zwingend ist. Alle Eltern, die ihr Kind in fremde Obhut geben, müssen ein Recht darauf haben, die genauen Umstände des unerträglichen Verlustes zu erfahren. Nur ein rechtsstaatliches Urteil als Ergebnis der gründlichen Ermittlungen kann Aufklärung darüber geben, was genau passiert ist.

Ein Tod auf dem Wasser wirft sofort Fragen auf: Wurde alles getan, um dies zu verhindern? Kann ich mein Kind diesem Sport anvertrauen? Reichen die derzeitigen Regelungen aus? Sicherlich ist es nicht Aufgabe der Strafjustiz, Rahmen und Regelungen für Sportarten zu entwerfen. Eine ausführliche Darstellung der Geschehnisse in einem Urteil, die zu diesem tragischen und sinnlosen Tod führten, kann nur im Interesse von Eltern, Sportlern, Übungsleitern, Vereinen, kurzum dem öffentlichen Interesse dienen.

Dieser Fall ist von der Bedeutung her doch kein lokales Ereignis, das gegen eine Geldbuße eingestellt werden kann. Die Öffentlichkeit (und schlimmer noch die Eltern) sind immer noch im Unklaren über die Umstände, die zu so einem schrecklichen Ausgang geführt haben.

Öffentlich ist dieser Fall, da er das schlimmste Ereignis betrifft, welches eine Familie treffen kann. Gebührt dann nicht dem grundgesetzlich geschützten Gut der Familie, dass der Staat mit seinem unbestreitbar bestehenden Aufklärungsmonopol ein rechtsstaatliches Verfahren mit Prozess und Urteil gewährt?

Als Vater eines Mitschülers von Leo bewegt mich auch Folgendes sehr persönlich. Der Tod ihres Mitschülers wird die kurz vor dem Abitur stehenden Schüler, ein Leben lang nicht loslassen. Wir, die wir im Lebensalter schon fortgeschritten sind, wissen das zumeist aus eigener leidlicher Erfahrung leider viel zu gut. Zu Recht mache ich mir Sorgen, dass die Schüler, die unsere Zukunft mitgestalten werden, und in der Schule die Grundprinzipien der demokratischen und rechtsstaatlichen Struktur (auf die wir so stolz sein können) erlernen, nun erfahren müssten, dass der Tod ihres Mitschülers nach jahrelanger Verzögerung gegen ein Geldbuße eingestellt werden kann. Das ist mehr als erschütternd und gefährdet das Vertrauen in den Rechtsstaat zutiefst. Thomas Stuhrmann, München

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