Stadtrat Starnberg:Alkoholverbot auf den Badegrundstücken

Auf Böhler und Steininger Grund soll eine neue Grünanlagensatzung den Alkoholkonsum untersagen

Von Linus Freymark, Stadtrat

Noch im Winter hatte der Starnberger Stadtrat den Vorstoß für ein Alkoholverbot rund um die städtischen Uferflächen am Starnberger See abgelehnt, nun wagt der Haupt- und Finanzausschuss einen neuen Vorstoß: ein Alkoholverbot nur auf den Badegrundstücken Böhler und Steininger. Auch das Mitführen von Glasflaschen soll dort in Zukunft untersagt werden. Andere Badegelände - etwa in Percha - sind von der Regelung nicht betroffen. Die rechtliche Grundlage dafür bietet eine Grünanlagensatzung, die das Gremium am Montagabend beschlossen hat und nun noch vom Stadtrat abgesegnet werden muss. Ebenfalls verboten werden soll der Aufenthalt von Personen in öffentlichen Grünanlagen im angetrunkenen Zustand, sofern andere dadurch belästigt sind.

Bürgermeister Patrick Janik (UWG, CSU, BLS, SPD) sowie die anderen Befürworter dieser Maßnahmen befürworteten die Initiative mit Hinweis auf die vielen Bürgerbeschwerden, die jüngst aufgrund des Alkoholkonsums auf den Badegrundstücken bei den Repräsentanten der Stadt eingegangen waren. "Da passt Alkohol einfach nicht hin", erklärte Janik. Das Glasflaschenverbot resultiere aus der hohen Verletzungsgefahr, die durch die Scherben hervorgerufen werde. Immerhin seien auf den Badegeländen die meisten Menschen barfuß unterwegs. "Das ist die Lösungs für die Badegelände, die wir wollten", sagte Janik. Auch Finanzreferent Thomas Beigel (CSU) plädierte für ein Verbot. "Ich halte das für überhaupt nicht überzogen", sagte er. Anders sah das Kerstin Täubner-Benicke (Grüne): Sie sprach von einer "Regelungswut", die sich in den Verboten Bahn breche. Auch Michael Mignoli (BLS) sah das Vorhaben kritisch: "Das führt zu weit", erklärte er.

Andere Punkte der geplanten Grünanlagensatzung führten dagegen zu weniger Diskussionen. So soll Alkoholkonsum und Rauchen auf Spielplätzen untersagt werden, der Verkauf von Waren, Speisen und Getränken auf öffentlichen Flächen bedarf einer vorherigen Genehmigung. Eine Grünanlagensatzung ist notwendig, damit die Stadt eine rechtliche Handhabe hat, um gegen Ruhestörungen, Verschmutzungen und Zerstörungen in den Grünflächen vorgehen zu können.

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