Süddeutsche Zeitung

Prozess:Gaststätte unter Beschuss

Lesezeit: 2 min

Junger Mann aus Pöcking feuert an Silvester Raketen auf ein Lokal und wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Von Christian Deussing, Starnberg

Ein gefährlicher Vorfall in der Silvesternacht vor knapp zwei Jahren auf dem Starnberger Kirchplatz hat das Amtsgericht beschäftigt. Laut Anklage hatte ein junger Mann kurz nach Mitternacht mehrere Silvesterraketen flach auf den Boden gelegt und sie in Richtung eines Lokals abgefeuert. Aus dieser Gaststätte war der Pöckinger kurz zuvor wegen eines Hausverbots verwiesen worden. Durch eines der Geschosse wurde ein größeres Fenster beschädigt. Verletzt wurde aber niemand.

Es hätte aber auch ganz anders ausgehen können; es sei nur Zufall gewesen, dass nichts Schlimmeres passiert sei, betonte die Amtsrichterin in dem Prozess. Sie verurteilte den 22-jährigen Pöckinger wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem muss der Angeklagte als Geldauflage 1000 Euro an die Tabaluga-Kinderstiftung zahlen.

Nach diesem Urteil rang der Service-Techniker nach Fassung und ergriff zitternd eine Plastikflasche, um Wasser zu trinken. Sein Verteidiger hatte eine Geldstrafe von 5400 Euro (90 Tagessätze zu 60 Euro) in einem "minderschweren Fall" als ausreichend angesehen. Vier Raketen seien in verschiedene Richtungen geflogen und sein Mandant habe weit weg, etwa 50 Meter von dem Lokal entfernt gestanden, sagte der Verteidiger. Zudem sei sicher auch Alkohol im Spiel gewesen.

Der Angeklagte bestritt, dass er mit seinen Raketen ein Ziel anvisiert habe und beteuerte: "Es tut mir leid, aber ich wollte niemanden verletzen oder etwas beschädigen." In Schutz nahmen ihn in der Verhandlung auch drei Zeugen; das waren allerdings Freunde des Pöckingers. Einer von ihnen sagte aus, dass die Raketen zwar niedrig, aber nicht auf die Leute direkt geflogen seien, die vor dem Lokal ein- und ausgegangen seien.

Dagegen berichtete der damalige Wirt, dass die Gäste aus Angst vor den Raketen in seine Bar gestürmt seien . "Es standen viele Leute draußen, und er schoss die Raketen gezielt ab", sagte der einstige Inhaber des Lokals. Der Grund sei wohl das Hausverbot gegen diesen Gast gewesen, vermutete der Zeuge. Zuvor habe er ihm öfter sagen müssen, er solle sich im Lokal besser benehmen und nicht immer Ärger machen. Der Gastronom hatte noch am Silvestertag die Freundin des Angeklagten in einer Whatsapp-Nachricht auf das Lokalverbot hingewiesen und dies damit begründet, dass der Stammgast "oft über ihn und seinen Laden hergezogen" sei.

Ein unbeteiligter Zeuge hatte die Raketenszene mit seinem Handy gefilmt und somit belegt, dass die Feuerwerkskörper nicht senkrecht aus einer Flasche oder Rampe abgeschossen wurden. Das hatte auch der Angeklagte eingeräumt. Der 25-jährige Besucher des Kirchplatzes aus Dießen bestätigte auch, dass die Raketen das Lokal getroffen hätten.

Die Staatsanwältin forderte acht Monate Haft auf Bewährung und eine Geldauflage von 1000 Euro. Sie verwies darauf, dass der Angeklagte billigend in Kauf genommen habe, dass er jemanden in der Menschenmenge hätte treffen und erheblich verletzen können. Eben diesen Tatvorwurf sah auch die Richterin in diesem Fall als erwiesen an.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5446061
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 22.10.2021
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.