Zwei Männer aus Baden-Württemberg fuhren zum Drogendeal nach Starnberg und wurden in eine langgezogene Tiefgarage am Sonnenhof gelotst. Sie hatten in einer Sporttasche vier Kilogramm hochwertiges Kokain und eine elektrische Geldzählmaschine verstaut. Kurz vor dem Termin lud der bullige Beifahrer seine halb automatische Pistole durch, im Magazin steckten 15 Patronen. Denn der Dealer hatte ein ungutes Gefühl, wusste nicht, ob er dem Kunden trauen sollte. Und so kam es: Als er aus dem Auto stieg, tauchten plötzlich drei Rocker auf, wobei einer den Dealer mit Pfefferspray attackierte, um die heiße Ware zu rauben. Doch der ließ sich nicht abzocken, schoss viermal und traf mit einer Kugel den Angreifer ins rechte Bein.
Der 34-jährige Kokshändler wurde daher wegen versuchten Totschlags und eines bewaffneten Rauschgiftgeschäfts in nicht geringer Menge vor dem Landgericht München II angeklagt. Auch sein 35 Jahre alter Komplize, der ihn in die Garage gefahren hatte, musste sich vor der 1. Strafkammer verantworten. Er war schon einen Tag später im Raum Stuttgart in seiner Wohnung von einem Spezialeinsatzkommando (SEK) festgenommen worden. Dabei entdeckten die Fahnder in seinem Keller fast ein Kilo Kokain mit Plomben und einen Baseballschläger sowie in der Wohnung eine Schreckschusspistole, ein Messer und einen Rucksack mit Pulverresten. Eine Dashcam hatte das Kennzeichen des Autos der Dealer gefilmt, das Video führte auf deren Spur.
„Ich hatte Angst und musste mich verteidigen, bereue aber meine Tat“, sagte der Hauptangeklagte im Prozess. Er habe auch ein Messer am Hosenbund des Angreifers gesehen. Seine Verteidiger betonten, dass eine Notwehrsituation vorgelegen habe – was auch das Gericht so befand. Es ließ den Vorwurf einer versuchten Tötungsabsicht fallen und verurteilte den Pistolenschützen wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Sein Komplize erhielt wegen Beihilfe, Kokainbesitzes und Verstoßes gegen das Waffengesetz eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren.
Der Mitangeklagte hatte behauptet, nichts von dem geplanten Drogengeschäft und der Pistole gewusst und geglaubt zu haben, dass ein Auto in Starnberg gekauft werden solle. Doch dies hielt der Vorsitzende Richter Thomas Bott für unglaubwürdig und folgte den Aussagen des teils geständigen Dealers, der von der Autokamera aufgenommen worden war, als er nach den Schüssen mit seiner Pistole zum Fluchtwagen seines Helfers lief. Der war nicht ausgestiegen und hatte sein Auto verriegelt, als der Rocker versuchte, die Fahrerscheibe mit der Pfefferspraydose einzuschlagen. Die Sporttasche mit dem Kokain befand sich aber im Kofferraum. Die Tasche wurde bei der Festnahme des Schützen beschlagnahmt – in ihr befanden sich noch das Kokain, die Tatwaffe und Geldzählmaschine.

Auf Antrag seiner Anwälte wurde dem Hauptangeklagten eine zweijährige Therapie während der Haft in einer Entzugsanstalt gewährt. Denn der Dachdecker war nach Trennung von seiner Freundin und einem schweren Autounfall in einen Drogen- und Alkoholsumpf geraten. Den psychiatrischen Gutachtern hatte er von seiner Spiel- und Sexsucht, teuren FKK-Partys mit Prostituierten und hohen privaten Schulden erzählt. Der 34-Jährige ist unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Besitzes von Dopingmitteln vorbestraft. Dem Gericht war klar, dass sich der exzessive Lebensstil des tätowierten Mannes nicht über sein Krankengeld finanzieren ließ.
Der angeschossene Rocker wurde damals von seinen Kumpanen mit hohem Blutverlust vor dem Klinikum Großhadern abgelegt, wo sein Leben gerettet wurde. Gegen den Münchner und seine Komplizen läuft noch ein Prozess.

