Kulturpreis 2025 des Landkreises Starnberg:Kunst im Dreidimensionalen

„Skulpturen machen – das ist immer noch der einfachste und schnellste Weg, um Geld zu verdienen“, weiß Jozek Nowak. Er ist seit 2017 der vorerst letzte ausgezeichnete Kulturpreisträger des Landkreises Starnberg in der Kategorie „Bildhauerei und Skulpturen“. (Foto: Nila Thiel)

Bewerbungen aus dem Bereich „Bildhauerei und Skulpturen“ können bis 30. April beim Starnberger Landratsamt eingereicht werden. Insbesondere der Nachwuchs ist zur Teilnahme aufgerufen.

Seit 25 Jahren schon verleiht der Landkreis Starnberg in wechselnden Kategorien Kulturpreise, auch dieses Jahr sollen wieder Künstler geehrt werden – diesmal Kulturschaffende aus dem Bereich „Bildhauerei und Skulpturen“. Die Frist zur Bewerbung endet am Mittwoch, 30. April. Dem Vorschlag oder der Bewerbung ist ein Lebenslauf mit aussagekräftiger Beschreibung der Aktivitäten beizufügen, Presseberichte und andere Abhandlungen können zur Ergänzung beigefügt werden.

Der Landkreis will mit der Auszeichnung Anerkennung und Ansporn für kulturelle Leistungen geben. Voraussetzung für eine Verleihung ist, dass die Künstler im Landkreis Starnberg leben oder arbeiten, dass sie herausragende Leistungen erbringen und diese Leistungen auch Bezug zum Landkreis Starnberg haben.

Neben dem Kulturpreis wird auch ein Kulturförderpreis an junge Künstler vergeben, deren herausragende Begabung besonders förderungswürdig ist. Doch die sind vergleichsweise selten zu finden, weiß Barbara Beck, die Kulturbeauftragte des Landkreises.  Hinzu kommt ein Anerkennungspreis für Personen, Institutionen oder Vereinigungen, die sich in besonderem Maße um das kulturelle Leben im Landkreis verdient gemacht haben. Die drei zu vergebenden Preise sind mit insgesamt 6000 Euro dotiert.

Im Vorjahr wurden Foto-, Film- und Videokünstler geehrt, im Bereich „Bildhauerei und Skulpturen“ wurden zuletzt 2017 Auszeichnungen verliehen an Nowak Jozek (Kulturpreis), Elena Carr (Förderpreis) und Rita Enzinger (Anerkennung). Vorschläge oder Bewerbungen sind postalisch an das Landratsamt Starnberg, (Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg) oder per E-Mail an kultur@LRA-starnberg.de zu richten. Weitere Auskünfte erteilt die Kulturbeauftragte Barbara Beck unter Telefon 08151/148 77 290.

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