Süddeutsche Zeitung

Krailling:Mehr Freiheit auf dem Friedhof

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Krailling lockert das Regelwerk für letzte Ruhestätte

Die Gestaltung der Gräber auf dem Kraillinger Friedhof wird freier. Bis vor kurzem war sie strikt geregelt: Kieselsteine durften nicht aufs Grab gestreut werden. Bilder des Verstorbenen sind nur in einer bestimmten Größe erlaubt. Farbe ist verboten, ebenso wie Gemälde. Glas, Porzellan und Kunststoff will die Gemeinde auch nicht zulassen auf dem Friedhof. Ein Weihwasserbecken darf nur schlicht und einfach gestaltet und maximal 20 Zentimeter hoch sein. Es muss im gleichen Stein gefertigt sein, wie der Grabstein. Wer eine letzte Ruhestätte für seinen Liebsten persönlich gestalten wollte, musste sich sehr einschränken, denn es gibt zahlreiche Regeln, in der Friedhofssatzung. Ein Steinmetz hat jetzt aber Bewegung in das Regelwerk gebracht. Er hatte sich beschwert, dass er Gebühren zahlen muss, um auf dem Friedhof Grabsteine anzubringen, und Widerspruch eingelegt. Die Summe war nicht hoch: Etwa 80 Euro müssen Steinmetze pro Jahr an die Gemeinde entrichten. Doch der Widerspruch hatte Wirkung. Die Gemeinde hat die Satzung nun rückwirkend geändert. Steinmetze müssen seit Anfang dieses Jahres nichts mehr zahlen. Diejenigen, die ihren Beitrag bereits geleistet haben, bekommen ihn zurückgezahlt, kündigte Kämmerer Gerhard Friedrich an.

Auch in gestalterischer Hinsicht ist die Gemeinde lockerer geworden - moderner, wenn man so will. Einige der strikten Regeln, die seit mehr als 30 Jahren gelten, sind nun über Bord geworfen. Wer will, darf nun Kieselsteine aufs Grab streuen. Das kommt so manch einem entgegen, der nicht so viel Zeit hat, Blumen regelmäßig zu pflegen. Viele Verwandte wohnen ja nicht mehr am Ort, sondern weit entfernt. "Kieselsteine schauen immer ordentlich aus", sagte Bürgermeisterin Christine Borst im Gemeinderat. Und Adrienne Akontz (Grüne) gab zu bedenken, es sollte weniger geregelt werden. "So viel Freiheit wie möglich, sollte auf dem Friedhof gelten", sagte sie und trat vehement für eine Deregulierung der Satzung ein. Bis zur nächsten Sitzung will man über weitere Lockerungen nachdenken. Das einzige, was bleiben soll, ist, dass Grabsteine nicht durch Kinderarbeit entstanden sein dürfen. Bei manchem Grabstein aus China ist dies möglicherweise nicht gewährleistet, deshalb habe man bestimmte Steinarten nicht gestattet, so der Geschäftsleiter.

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SZ vom 06.10.2016 / cb
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