Krailling:Im Technosan-Prozess ist Urteil rechtskräftig

Der zu vier Jahren Haft verurteilte Ex-Chef der Kraillinger Entsorgungsfirma Technosan, Alexander C., muss wohl bald ins Gefängnis. Denn nach dem Urteil des Landgerichts München II im vorigen Jahr haben die Verteidigung und auch die Staatsanwaltschaft ihre Revisionsanträge zurückgezogen. Damit ist das Urteil wegen gewerbsmäßigen Betrugs und illegaler Entsorgung von Giftmüll in großen Mengen rechtskräftig, wie die Staatsanwaltschaft bestätigte. Der Anwalt des früheren Recyclings-Unternehmers, Peter Guttmann, rechnet damit, dass sein Mandant nur noch etwa 14 Monate absitzen muss und danach Freigänger sein könnte. Denn die 18 Monate in der Untersuchungshaft würden angerechnet. Und in der Regel sei eine weitere Strafminderung üblich, so der Rechtsanwalt. Die drei Mitangeklagten erhielten im Technosan-Prozess wegen Beihilfe nur Bewährungsstrafen. Das Gericht war überzeugt, dass der 49-jährige Hauptangeklagte als Firmenchef über Jahre hinweg betrügerische Abfallgeschäfte gesteuert habe, wobei ein Schaden von 3,7 Millionen Euro entstanden war. Alexander C. war Sprecher der Unternehmer im Kraillinger Gewerbegebiet KIM gewesen.

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