Krailling:Folgenschwerer Aufprall

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Betrunkener Autofahrer kracht auf Vordermann: Bewährungsstrafe

Von Christian Deussing, Krailling

In Schlangenlinien war der betrunkene Autofahrer, der wegen einer früheren Trunkenheitsfahrt keinen Führerschein mehr besaß, auf der Pentenrieder Straße in Krailling unterwegs gewesen. Dann verlor der Aubinger endgültig die Kontrolle über seinen Wagen und krachte in das Auto eines 26-jährigen Mannes, der am Stoppschild vor der Germeringer Straße halten musste. Der Unfallverursacher hatte sich nun elf Monate nach der Kollision wegen Trunkenheit im Verkehr und fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht Starnberg zu verantworten. Der 36-Jährige wurde zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, zudem muss der Installateur 3000 Euro an Condrobs zahlen und dort zehn Suchtberatungsgespräche führen. Überdies wurde für 30 Monate ein Fahrverbot gegen den Familienvater verhängt.

Beim Aufprall an der Einmündung in Krailling waren der vorausfahrende Fahrer und dessen Beifahrerin leicht am Nacken verletzt worden. Er habe den Unfallfahrer noch überholt, erinnerte sich der Zeuge aus Germering im Prozess. Nach dem Zusammenstoß sei der nach Alkohol riechende Fahrer auf ihn zugegangen. Der Mann habe Geld geboten, damit nicht die Polizei geholt werde. Ansonsten würde "ihm etwas passieren", berichtet der Zeuge, der sich aber nicht einschüchtern ließ und die Polizei rief. Der Streife gab der angetrunkene Beifahrer des Aubingers an, dass er gefahren sei. Doch dieser Schwindel flog bald auf, weshalb der geständige Beifahrer nun wegen einer "versuchten Strafvereitelung" eine Geldstrafe zahlen muss.

Auch der Hauptangeklagte zeigte sich reumütig und entschuldigte sich bei dem Unfallopfer. "Ich bin betrunken gewesen und bedaure es aufrichtig", sagte der Installateur. Der Staatsanwalt hielt ihm das positiv zu Gute. Allerdings sei es "verantwortungslos und nicht ehrenhaft gewesen", mit etwa 1,5 Promille am Steuer zu sitzen und auch noch den anderen Fahrer zu bedrohen. Zum Glück sei es nur zu einem Auffahrunfall gekommen, es hätte auch einen "Radfahrer oder Fußgänger erwischen können", betonte der Ankläger. Streng rügte ebenso Richterin Brigitte Braun das abermals "gefährliche Vergehen" des Angeklagten im Straßenverkehr. Beim nächsten Mal müsse er damit rechnen, im Gefängnis zu landen.

© SZ vom 09.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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