Prozess am Landgericht MünchenErst Stockschläge, dann tödliche Messerstiche

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Der Eingang zu einem kleinen Wohnhaus an der Ortsdurchfahrt von Krailling. Direkt nach der Tat hat dort jemand eine Kerze und Blumen aufgestellt.
Der Eingang zu einem kleinen Wohnhaus an der Ortsdurchfahrt von Krailling. Direkt nach der Tat hat dort jemand eine Kerze und Blumen aufgestellt.
Arlet Ulfers
  • Ein 37-jähriger Mann aus Jemen steht vor dem Landgericht München wegen Mordes an seiner 29-jährigen Ehefrau, die er im Juni vergangenen Jahres in Krailling erstochen haben soll.
  • Laut Anklage misshandelte der Mann seine Frau monatelang mit Stockschlägen, sperrte sie ein und drohte ihr mit dem Tod, bevor er sie nach ihrer geplanten Scheidung tötete.
  • Der Angeklagte schweigt zum Mordvorwurf und bestreitet gegenüber einer Gutachterin jede Beteiligung an dem Tod seiner Frau, die Mutter von vier Kindern war.
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Beim Prozessauftakt vor dem Landgericht München werden Einzelheiten eines monatelangen Martyriums der 29 Jahre alten Mutter von vier Kindern offenbar, die in Krailling Opfer einer Gewalttat wurde. Der angeklagte Ehemann schweigt zum Mordvorwurf.

Von Michael Berzl, Krailling

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Zwang, Stockschläge und Todesdrohungen: Nach den Schilderungen der Staatsanwaltschaft war es ein monatelanges Martyrium mit tödlichem Ende, das eine junge Frau aus Jemen von ihrem Ehemann erdulden musste. Im Juni vergangenen Jahres wurde die 29-jährige Mutter von vier Kindern in einem Haus in Krailling brutal erstochen. Ihr 37-jähriger Ehemann habe gleich danach per Handy die Polizei informiert; er wurde noch am Tatort verhaftet und sitzt seitdem in Untersuchungshaft in Stadelheim.  Am Dienstag hat der Prozess vor dem Landgericht in München begonnen. Dem Angeklagten wird Mord vorgeworfen, außerdem Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung.

Der 37-Jährige mache zumindest zum Auftakt des Prozesses keine Angaben, richtete sein Rechtsanwalt Philip Müller aus. Einer psychiatrischen Gutachterin gegenüber hat sich der Angeklagte dagegen bei einem Gespräch in der Haftanstalt in Stadelheim zur Tat geäußert. Er habe erklärt, es sei unmöglich, dass er mit dem Tod seiner Frau etwas zu tun habe, berichtete die Gutachterin in der Verhandlung. Wie sie gestorben ist, wisse er nicht. In dem Zusammenhang könnte sein Drogenkonsum noch eine Rolle spielen. Auf Nachfragen eines weiteren Gutachters bekannte der 37-Jährige, er habe täglich Kat konsumiert, ein in Jemen übliches Kraut, das gekaut wird.

Der Angeklagte verfolgt aufmerksam und ruhig die Verhandlung. Bei Verlesung der Anklage macht er eifrig Notizen, die Übersetzung des Dolmetschers begleitet er mit Nicken. Ungerührt sieht er sich die Fotos vom Tatort an. Der blutüberströmte Körper seiner Frau ist da zu sehen, der halb in einer Badewanne liegt. Die gemeinsame vierjährige Tochter, mit Blutspritzern an den Beinen.

Ermahnungen der Polizei nach Strafanzeigen und Kontaktverboten in den Wochen davor habe er wohl nicht ganz ernst genommen, sagte eine Beamtin der Inspektion Gauting aus. Da habe er zuletzt gelacht und gesagt: „My wife is crazy“. Dann habe er weiterschlafen wollen. Die 24-jährige Zeugin war die erste Polizistin am Tatort. Sie musste schreckliche Bilder ertragen. Auf die Frage des Nebenklärgeranwalts, wie es ihr heute ergehe, kann sie erst nicht antworten, weil ihr die Tränen kommen.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat der 37-Jährige seine Frau ermordet. Schon die Vorgeschichte in der Anklageschrift ist schwer erträglich. Demnach verpasste der Angeklagte seiner Frau schon zwei Wochen nach ihrer Ankunft in Deutschland die ersten Stockschläge mit einem drei Zentimeter dicken Holzprügel. Er habe sie im Bad eingesperrt, mehrfach gedroht, sie zu töten, immer wieder zugeschlagen. Die Reisepässe von Frau und Kindern habe er mitgenommen, wenn er das Haus verließ, um ihre Flucht zu verhindern, heißt es in der Anklage. Durch Strafanzeigen erfuhr auch die Polizei von den Misshandlungen, verhängte Platzverweise und ein Kontaktverbot.

Gewalt soll der Angeklagte sogar noch aus der Ferne ausgeübt haben, als der bei einem Onkel in Ottobrunn Unterschlupf fand. Per Handy soll er einen zehnjährigen Bub dazu gebracht haben, die junge Frau zu schlagen.

Wegen der anhaltenden Misshandlungen wollte die Frau sich schließlich scheiden lassen. Ihre Strafanzeigen wegen der Misshandlungen wollte sie aufrechterhalten und die Behörden über erschlichene Sozialleistungen informieren. Das war im Juni vergangenen Jahres der Zeitpunkt, als sich der Angeklagte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft entschloss, seine Frau umzubringen. In einem Supermarkt in Forstenried habe er sich dafür ein Messer gekauft und sei nach Krailling gefahren. Die Türen zu dem Haus standen wegen der sommerlichen Hitze im Juni vergangenen Jahres offen. Er habe seine Ehefrau bis ins Badezimmer verfolgt und dort mehrmals auf sie eingestochen. Nach den Schilderungen der Staatsanwältin muss er ein Blutbad angerichtet haben. Währenddessen sei die gemeinsame vierjährige Tochter in der Wohnung gewesen.

Die Frau sei ihren schweren Verletzungen erlegen, heißt es in der Anklage. Ihr Ehemann habe seine Tochter auf den Arm genommen, habe das Haus verlassen und draußen selbst mit seinem Handy die Polizei informiert. Er ließ sich widerstandslos festnehmen. Die Kinder wurden in die Obhut des Jugendamts Starnberg übergeben.

Die Tat hat Krailling erschüttert

Der Angeklagte hält sich seit gut vier Jahren in Deutschland auf und genießt hier einen subsidiären Schutzstatus. Seine Ehefrau folgte im April vergangenen Jahres im Zuge des Familiennachzugs mit insgesamt sechs Buben und Mädchen im Alter von drei bis neun Jahren; vier davon sind ihre eigenen leiblichen Kinder.

Die Tat hatte Krailling erschüttert. In der Ortsmitte wurde ein Plakat aufgehängt mit der Mahnung: „Keine wird vergessen – Stoppt Femizide“. Das Haus, in dem die Tat geschah, scheint mittlerweile wieder bewohnt zu sein. Es wirkt verwahrlost, als sollte es bald abgebrochen werden.

Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage angesetzt. 20 Zeugen sind benannt, darunter Angehörige des Opfers und des Tatverdächtigen sowie Polizisten, Rechtsmediziner, Psychiater und Nachbarn des Tatorts. Ein Urteil wird Anfang Oktober erwartet.

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