Anfangs haben die Mitarbeiter im Kraillinger Rathaus die Anrufer noch vertröstet. Regelmäßig meldeten sich in den vergangenen Wochen Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde, sie hätten ihre Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten. Die Mitarbeiter im Rathaus beschwichtigten dann: Das könne diesmal ein bisschen länger dauern als gewöhnlich. Schließlich sei die vorgezogene Wahl auch für die Post überraschend gekommen. Zudem seien Briefe und Pakete wegen Warnstreiks liegen geblieben. Doch es würde wohl noch rechtzeitig klappen, warum auch nicht? Die Gemeinde habe schließlich alle beantragten 2802 Briefwahlunterlagen am 6. und 7. Februar zur Post gebracht. Kistenweise, versteht sich.
Seit dieser Woche erstellt die Gemeinde nun neue Unterlagen für all jene, die noch immer keine Stimmzettel per Post erhalten haben. Bislang haben sich 140 Wahlberechtigte Ersatz im Rathaus geholt; das gab es noch nie. „Ich bin jetzt seit 30 Jahren im Rathaus beschäftigt, in diesem Ausmaß habe ich das noch nicht erlebt“, sagt Geschäftsleiter Franz Wolfrum. „Super ärgerlich“ sei das, zum einen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, zum anderen für die Rathaus-Mitarbeiter, die nun die doppelte Arbeit hätten. An diesem Samstag ist das Rathaus noch einmal von 9 bis 12 Uhr geöffnet für all jene, die noch Wahlunterlagen benötigen.
Eine Erklärung für die vermissten Briefe hat Wolfrum nicht. Zwar seien heuer mehr denn je Anträge auf Briefwahl eingegangen: Erstmals hätten sich mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten (51,08 Prozent) für diese Art der Stimmabgabe entschieden. Doch das dürfe doch kein Grund sein, dass die Briefe nicht ankommen, so Wolfrum.
„Wir sind hohe Sendungsmengen gewohnt“, sagt Post-Pressesprecher Dieter Nawrath und verweist auf die Weihnachtszeit. Er kann die Panne auch nicht erklären, nach intensiver Recherche könne man „Unregelmäßigkeiten bezüglich der Zustellung von Wahlbriefunterlagen in Krailling nicht erkennen“. Seit Beginn dieses Jahres stelle die Deutsche Post AG Briefsendungen in der Regel am zweiten Werktag nach der Einlieferung zu. „Damit wird auch die Einhaltung der Vorgaben des neuen Postgesetzes zur Beförderung von Wahl- und Abstimmungsunterlagen, die besagt, dass diese am zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden sollen, eingehalten.“