Prozess:Zirkuswagen abgeholt und nicht bezahlt

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Vor dem Amtsgericht Starnberg (hier die Innenansicht) wird das Verfahren gegen einen Landwirt, dessen Schafe unter fehlendem Schatten gelitten haben sollen, am Dienstag gegen eine Geldauflage eingestellt. (Foto: Arlet Ulfers)

Ein Kraillinger muss sich wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten. Doch der Familienvater streitet den Vorwurf ab.

Von Christian Deussing, Krailling

Über eine Ebay-Anzeige war der Familienvater aus Krailling im Herbst 2020 auf einen Zirkuswagen aufmerksam geworden, den ein Verein aus Österreich für 5000 Euro angeboten hatte. Der Hänger war auf einer Wiese in Schöngeising (Landkreis Fürstenfeldbruck) abgestellt. Der Mann fuhr zum Termin dorthin und übergab dem Verkäufer 800 Euro als Anzahlung in bar. Laut Anklage wurde per Kaufvertrag vereinbart, den restlichen Betrag zu begleichen, wenn der Zirkuswagen abgeholt wird. Das tat der Mann aber erst sieben Monate später - allerdings ohne die restlichen 4200 Euro für den Wagen zu zahlen. Der einschlägig vorbestrafte Kraillinger erhielt deshalb wegen Betrugs einen Strafbefehl von 2400 Euro.

Doch der Angeklagte legte dagegen Einspruch ein und beteuerte vor dem Starnberger Amtsgericht, damals zahlungswillig gewesen zu sein. Allerdings habe er danach den Restbetrag nicht mehr aufbringen können, erklärte der 48-Jährige im Prozess. Hierbei verwies sein Verteidiger auf besondere Umstände des Angeklagten wegen eines Insolvenzverfahrens. Sein Mandant sei pleite und habe 100 000 Euro Steuerschulden. "Das Leben hat ihn überrollt", sagte der Anwalt.

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In der Verhandlung wurde auch ein Mitglied des österreichischen Vereins vernommen: "Wir hatten den Eindruck, dass eine Happy-Family einen Zirkuswagen kaufen wollte", erzählte der 26-jährige Zeuge. "Dann aber hielt uns der Käufer unerwartet lange hin und wir waren zu gutmütig." Denn trotz mehrfacher Aufforderung des Vereins zahlte der Angeklagte weiterhin nicht die offene Summe. Nach eineinhalb Jahren habe man Strafanzeige gegen den Mann erstattet, sagte der Zeuge aus Österreich.

Der Verteidiger schlägt vor, das Verfahren einzustellen

Unter diesem Druck reagierte daraufhin der Beschuldigte und überwies den Restbetrag an den Verein. Dafür hatte der Kraillinger nach eigenen Angaben den Zirkuswagen weiter verkauft. Dem Angeklagten war im Prozess letztlich keine Betrugsabsicht nachzuweisen. Daher stimmten die Richterin und auch die Staatsanwältin dem Vorschlag des Verteidigers zu, das Verfahren wegen "geringer Schuld und Folgenlosigkeit" ohne Geldauflage einzustellen.

Das Gericht verzichtete somit darauf, einen weiteren Zeugen zu dem Geschäft mit dem Zirkuswagen zu befragen. Die Strategie des erfahrenen Verteidigers war aufgegangen.

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