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Kostenerstattung:Für den Weg zur Schule gibt es Geld

Noch bis Ende des Monats können beim Landratsamt in Starnberg Anträge auf Fahrtkostenerstattungen gestellt werden. Antragsberechtigt sind alle Schüler, die eine Realschule, ein Gymnasium, eine Wirtschaftsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufsschule oder Berufsoberschule besuchen. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist der Besuch der nächstgelegen Schule und ein Schulweg, der eine Länge von drei Kilometern überschreitet. Erstattet werden die Beförderungskosten, die den Betrag der Eigenbeteiligung von mehr 420 Euro pro Schuljahr übersteigen. Bei minderjährigen Schülern muss der Antrag durch den Erziehungsberechtigten gestellt werden. Die notwendigen Formulare sind auf der Homepage www.lk-starnberg.de/schulformulare zu finden. Weitere Informationen gibt es unter der Nummer 08151/148587.

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SZ vom 11.10.2017 / Cell
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