Kosten:Planschen wird teurer

Dießen erhöht die Eintrittsgebühren für Strandbäder

Der Marktgemeinderat hat die Eintrittsgelder für die Strandbäder in Riederau und St. Alban angehoben. Die Anpassung fällt mit durchschnittlich sieben Prozent bescheiden aus und soll nur die Umsatzsteuer abdecken, die Dießen neuerdings für die Einnahmen entrichten muss. Doch schon bald könnte eine kräftigere Gebührenerhöhung drohen: Wie der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden hat, müssen auch die Betreiber von Naturbädern nach Unglücken nachweisen, dass der Badebetrieb fortlaufend beobachtet und regelmäßig auf Gefahren hin kontrolliert wurde. Sie entkommen nur dann der Haftung, wenn sie beweisen können, dass der Unfall auch durch eine pflichtbewusste Aufsicht nicht abwendbar war.

In den Dießener Strandbädern haben bislang die Pächter auch als Bademeister fungiert. Sollte eine Überprüfung ergeben, dass mit dem BGH-Urteil zusätzliches Aufsichtspersonal erforderlich wird, müsste der Aufwand dafür wohl auch auf die Eintrittsgelder aufgeschlagen werden. Auf jeden Fall will Dießen die bisher übliche Praxis zum Ende der Badesaison 2018 einstellen, dass ein begrenzter Kreis von 50 Personen Schlüssel für das Tor besitzt, um auch außerhalb der Betriebszeiten das Gelände in St. Alban zu besuchen. Zwar mussten diese Nutzer eine Erklärung unterschreiben, dass sie die Gemeinde von der Haftung freistellen. Doch wurde beispielsweise das damit verbundene Verbot, nachts das Strandbad zu betreten, nicht immer beachtet.

Und auch ein weiterer Punkt der Nutzungsgebühren bedarf der juristischen Klärung: Bislang kostet der Eintritt für Dießener wesentlich weniger als für Auswärtige. Für die Jahreskarte 2018 etwa muss ein erwachsener Einheimischer 21,50 Euro, ein ortsfremder aber 55 Euro zahlen. Die Rathausverwaltung lässt nun prüfen, ob diese Privilegierung mit dem Diskriminierungsverbot der EU zu vereinbaren ist.

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