Kommentar:Hü und hott

Der Ausbau der Alten Traubinger Straße wird den Gemeinderat noch einige Male beschäftigen

Von Otto Fritscher

Dass manche Themen immer wieder auf der Tagesordnung eines Kommunalparlaments auftauchen, auch wenn sie längst abgearbeitet scheinen, das kennt man ja. Bestes Beispiel dazu ist die Debatte um den Ewigkeits-Tunnel in Starnberg. Nun aber haben sich auch Feldafings Gemeinderäte auf ein kleines "Vor-und-zurück-und- doch-wieder-vor"-Spiel eingelassen, wenn auch vorerst nur für eine Sitzung.

Eigentlich schienen der Ausbau der Alten Traubinger Straße in Garatshausen und die Umlegung eines Großteils der Kosten auf die Anlieger bereits beschlossene Sache zu sein. Doch dann flatterte Bürgermeister Bernhard Sontheim eine Unterschriftenliste auf den Tisch, und in Gesprächen mit Garatshausern war herauszuhören, dass sie Sontheim vorwerfen, die für die Gemeinde einfachste Lösung gehen zu wollen. Doch das ist zu kurz gesprungen. Allen voran hat sich besonders der Geschäftsführer im Rathaus, Peter Englaender, tief in die komplexe Thematik eingearbeitet.

Erstaunlicher ist es, dass Bürgermeister Sontheim mit seinem Ansinnen, den gültigen Gemeinderatsbeschluss bestätigen zu lassen, zunächst gescheitert ist. Knapp die Hälfte der Gemeinderäte rückte von der klaren Entscheidung, für einen beitragspflichtigen Ausbau der an sich unbedeutenden Straße gestimmt zu haben, ab. Ob die für Feldafinger Verhältnisse ungewöhnliche Zuschauerkulisse sie beeindruckt hat? Gut möglich. Denn manche Gemeinderäte fielen mit dem Argument um, man dürfe doch nicht "gegen die eigenen Bürger stimmen" und sie so zur Kasse bitten. Sie konnten erst mit dem Hinweis auf die rechtliche Situation wieder eingefangen werden.

Ob das Thema, wer denn nun für den Ausbau der Straße zahlen muss, erledigt ist, scheint indes zweifelhaft. Von einem Gegengutachten der Anlieger war die Rede, ohne dass dieses Papier den Gemeinderäten vorgelegen hätte. Es ist also gut möglich, dass das Thema noch ein paar Mal auf der Tagesordnung auftaucht - und möglicherweise die Anlieger oder einige von ihnen vor Gericht ziehen werden. Das ist ihr gutes Recht. Ob es auch guter Stil ist, ist eine andere Frage.

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