Süddeutsche Zeitung

Kinderbetreuung:Mehreren Kitas im Landkreis droht die Pleite

Die Einrichtungen müssen wegen Fehlern in Abrechnungen fünf- bis sechsstellige Zuschüsse an den Freistaat zurückzahlen. Die Bürgermeister protestieren.

Von Carolin Fries

Mehrere Kitas im Landkreis sind in ihrer Existenz bedroht, weil sie staatliche Fördergelder in beträchtlicher Höhe zurückzahlen müssen. Bei einer stichprobenartigen Überprüfung einzelner Einrichtungen durch das Landratsamt wurden Unregelmäßigkeiten in der Belegerfassung festgestellt, wie Rupert Monn bestätigt, Bürgermeister von Berg und Sprecher der Rathaus-Chefs im Landkreis. "Beträge im fünf- und sechsstelligen Bereich" müssten zurückgezahlt werden. Betroffen seien verschiedene Träger, "bei kleineren Trägern ist die Schmerzgrenze entsprechend schneller erreicht". Um welche Kitas es sich handelt, wollte er aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht preisgeben. Nur so viel: Die Bürgermeister solidarisieren sich mit den Trägern und planen eine Resolution an die Staatsregierung, wie Monn in seiner Funktion als Kreisvorsitzender des Bayerischen Gemeindetags verrät. "Wir halten die Rückforderungen für deutlich überzogen", sagt er.

Schließlich würden die Abrechnungsfehler nicht mit kriminellem Vorsatz gemacht. Vielmehr gerate der gesetzlich geforderte Anstellungsschlüssel, an dessen Erfüllung die Förderung geknüpft ist, durch diverse Variablen regelmäßig ins Schwanken. An diesem Mittwoch würden deshalb die Bürgermeister aller 14 Landkreiskommunen inklusive Landrat Karl Roth (CSU) bei der Awista-Verbandsversammlung die Resolution an Ministerpräsident Markus Söder unterschreiben. "Es darf nicht sein, dass Fehler so restriktiv geahndet werden", sagt Monn. "Wer bei Rot über die Ampel fährt, wird verwarnt, darf aber noch Auto fahren." Eine vergleichbare Verwarnung vermisse er bei Fehlern in der Belegerfassung von Kitas. Bauchschmerzen bereitet ihm außerdem der Umstand, dass die Kommunen die geforderten Gelder bei den Trägern eintreiben müssen. "Wir sind heilfroh, dass wir die Träger haben", sagt er. Nun müsse man "eventuell einen Träger in den Ruin treiben", so Monn.

Seit 2013 ist die Kreisbehörde verpflichtet, etwa 20 Prozent der Kitas jedes Jahr einer Belegprüfung zu unterziehen. Knapp 140 Einrichtungen gibt es im Landkreis, fünf Jahre dauert es demnach, bis alle einmal geprüft sind. "Die erste Runde läuft noch", sagt ein Sprecher aus dem Landratsamt. Zuletzt war unter anderem der gemeindliche Kindergarten in Inning an der Reihe. Der Prüfbescheid liegt bei Geschäftsstellenleiter Jürgen Hafner auf dem Schreibtisch. Knapp 1000 Euro soll die Kommune an staatlichen Fördergeldern zurückzahlen, "da gibt es Schlimmeres", sagt Hafner, wohlwissend, mit einem blaue Auge davongekommen zu sein. Für welches Vergehen die Zahlung fällig ist? Im Jahr 2012/2013 wurde ein Kind als Migrationskind in das Buchungs- und Abrechnungssystem eingetragen, obwohl lediglich ein Elternteil nicht deutschstämmig ist, nicht beide. Damit wurde das Kind mit einem höheren Förderbedarf geführt, entsprechend höher fielen die Zuschüsse des Freistaates aus. Pro Jahr erhält die Gemeinde Inning knapp 700 000 Euro an staatlichen Fördergeldern für die Betreuung aller Kinder aus dem Gemeindegebiet, ganz gleich welche Einrichtung sie besuchen. Mit einer Summe in vergleichbarer Größe fördert die Kommune ihre Kitas. Hafner weiß, wie anspruchsvoll die Dokumentation in den Einrichtungen ist, um auf dem Laufenden zu bleiben hat er sich den Newsletter aus dem Sozialministerium bestellt hat, der in seiner 260. Ausgabe auf ergänzende Hinweise zur "personellen Rochaden innerhalb der 42-Tage-Frist" behandelt.

Das bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) ist seit 2005 in Kraft, Grundlage ist ein Anstellungsschlüssel von 1 zu 11. Demnach können zwei Angestellte - davon eine Fachkraft und eine Ergänzungskraft - 22 Kindergartenkinder beziehungsweise elf Krippenkinder unter drei Jahren betreuen, welche doppelt gewichtet werden. Ein Kind mit Migrationshintergrund wird mit 1,3 Buchungsstunden gewichtet.

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Quelle:
SZ vom 15.05.2018
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