Gericht:Die Keller-Katze

Gericht: Ein unbekannter Katzenliebhaber hat diese Kreidezeichnung auf einem Gehsteig hinterlassen.

Ein unbekannter Katzenliebhaber hat diese Kreidezeichnung auf einem Gehsteig hinterlassen.

(Foto: Regina Schmeken)

Der nächtlicher Schlafplatz des Haustiers in Gauting und die Unnachgiebigkeit der Katzenhalterin bringen Richter und Anwalt an ihre Grenzen.

Von Andreas Salch

Businka "ist einfach stur", sagt Elvira Z. Wenn es draußen beginnt, kalt zu werden, und die ersten Schneeflocken vom Himmel rieseln, huscht die British-Shorthair-Katze durch ein kleines geöffnetes Kellerfenster eines Mehrfamilienhauses in Gauting, in dem Elvira Z. und ihr Mann wohnen, und sucht sich ein warmes ruhiges Plätzchen in deren Kellerabteil. Diese Angewohnheit Businkas bringt jedoch Ärger mit sich. An diesem Dienstag hat sich in zweiter Instanz eine Zivilkammer am Landgericht München II mit der Katzen-Causa beschäftigt.

Die Wohnungsgesellschaft, der das Mehrfamilienhaus gehört, hatte nämlich, kurz gesagt, Folgendes verfügt: Katzen haben im Keller nichts zu suchen. Außerdem wurden Elvira Z. und ihr Mann auf Unterlassung verklagt, um sicherzustellen, dass die British-Shorthair-Katze künftig woanders nächtigt. Denn Businka, so der Vorwurf, schlafe nicht nur im Kellerabteil der Familie Z. Sie verschmutze auch die "Gemeinschaftsräume" des Kellers, rügt die Wohnungsgesellschaft. Elvira Z. und ihr Mann bestreiten dies. Businka sei "reinlich", behaupten sie. Und überhaupt: Ihre Katze könne gar nicht in die anderen Räume laufen, weil die Türe ihres Kellerabteils verschlossen sei.

Elvira Z. brachte einen dicken Aktenordner mit Unterlagen zu der Verhandlung vor der 12. Zivilkammer mit und wirkte angespannt. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Starnberg der Unterlassungsklage der Wohnungsgesellschaft stattgegeben. Elvira Z. und ihr Mann fürchteten daraufhin, dass die Unterlassungsverpflichtung, zu der sie verurteilt wurden, dazu führe, dass sie ihre Katze aus ihrer Wohnung entfernen müssen. Und da sie keine andere Unterkunft für Businka haben, ihnen letztlich nichts anderes übrig bleibe, sie an ein Tierheim abzugeben oder, schlimmer noch, sie einschläfern lassen zu müssen.

Doch so weit wird es nicht kommen. Der Anwalt der Wohnungsgesellschaft machte gleich zu Beginn der Verhandlung deutlich, dass man nichts gegen Katzen habe. Es gehe nur darum, dass Businka in Zukunft nicht mehr im Kellerabteil der Familie Z. schlafe und im Keller herumstreune. Das wäre doch eine prima Basis für einen Vergleich, findet das Gericht. Elvira Z. soll sich dazu verpflichten, das Kellerfenster zuzulassen, so dass Businka fortan draußen bleibt. So einfach war die Sache dann aber doch nicht. Zunächst schaltet sich Elvira Z.s Mann ein. Der 67-Jährige erkrankte vor zwei Jahren schwer. Als er den Richtern berichtet, was ihm widerfahren ist, versagt ihm die Stimme und er kämpft mit den Tränen. Neun Monate habe er im Krankenhaus gelegen. In dieser Zeit habe Businka damit begonnen, im Keller zu übernachten. Jetzt könne er ihr das nicht mehr abgewöhnen. Dass seine Katze sich dort nicht aufhalten darf, habe seine Frau nicht gewusst, so der 67-Jährige. Sie komme aus Osteuropa, "da gibt es keine Hausordnungen." Elvira Z. ergreift das Wort: "Die Katze lebt nicht im Keller", behauptet sie. Die Verhandlung beginnt hitzig zu werden. Der Vorsitzende Richter sagt: "In einem Kellerabteil darf man keine Katzen halten." Punkt. Elvira Z. entgegnet, dass sie das Kellerfenster nicht öffne, um ihre Katze hereinzulassen, sondern weil sie täglich lüfte. Währendessen komme Businka rein, so Elvira Z. "Ich vermute sie riecht mich." Der Vorsitzende Richter scheint mit der Geduld am Ende. "Sie lassen die Katze in Zukunft nicht mehr in den Keller - fertig. Fertig und basta." Es gebe nun mal keinen Anspruch auf Katzenhaltung im Keller. In die Wohnung dürfe Businka ja - "und jetzt muas a Ruah sei." Elvira Z.s Anwalt schreitet ein und bittet seine Mandanten zu einem Gespräch vor dem Gerichtssaal, damit die Sache nicht weiter eskaliert.

Nach etwa zehn Minuten Pause kommt das Ehepaar samt Anwalt zurück. "Sie schließen einen Vergleich, keine Katzen im Keller zu halten", drängt der Vorsitzende Richter und hält Elvira Z. vor: "Sie wollen bloß nicht." Dann werde es halt ein Urteil geben, meint der Richter und erhält nun sogar Unterstützung vom Ehemann der 45-Jährigen. "Hast Du's g'hört. Du musst endlich mal einsichtig werden", rät der Rentner seiner Frau. Ob sie eine Katzenklappe einbauen dürfe, fragt Elvira Z. noch. Der Vorsitzende winkt ab. Aber lüften dürfe sie doch noch, will die 45-Jährige wissen. Mit dem Lüften wollen "Sie sie sich nur ein Hintertürchen offenhalten", damit die Katze im Keller schlafen könne, argwöhnt der Richter. Elvira Z.s Anwalt rät seiner Mandantin dringend dazu, einem Vergleich zuzustimmen. Schließlich verpflichtet sie sich, Businka künftig nicht mehr in ihr Kellerabteil zu lassen - auch nicht beim Lüften. "Und jetzt gib' a Ruah", beschwört ihr Ehemann sie.

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