Justiz:Giftige Stoffe freigesetzt

Gericht wirft Handwerkern vor, Asbestplatten nicht fachgerecht entsorgt zu haben

Von Christian Deussing, Starnberg/Krailling

Ohne Schutzkleidung haben im Februar 2018 ein Zimmerermeister und sein Mitarbeiter bei Abbrucharbeiten auf einem Kraillinger Firmengelände Asbestplatten zerbrochen und nicht umweltgerecht in Big Packs geworfen. Dafür kassierten die beiden Handwerker aus Mittelfranken Strafbefehle von 2500 Euro und 1500 Euro. Zudem sollte auch der 64-jährige Seniorchef wegen "unerlaubten Umgangs mit Abfällen" 7000 Euro Strafe zahlen. Doch der Mann legte dagegen vor dem Amtsgericht Starnberg Einspruch ein - ebenso wie sein 29-jähriger Sohn, der Zimmerermeister, und sein 50 Jahre alter Mitarbeiter.

Die Staatsanwaltschaft hatte ermittelt, dass der Juniorchef und der angestellte Zimmerer Fassadenplatten von einer Außenwand entfernten, ohne diese vorher zu befeuchten. Es seien laut Anklage krebserregende, giftige Stoffe und Staub freigesetzt und auch der Boden nicht fachgerecht gereinigt worden. Das sei der Anklage zufolge wissentlich geschehen, was jedoch die Zimmerer im Prozess bestritten.

Mit Hilfe eines Rechtsgesprächs hofften die Verteidiger, sich mit der Amtsrichterin und der Staatsanwältin verständigen zu können - was aber nicht gänzlich gelang. Der Juniorchef nahm daraufhin seinen Einspruch zurück und war nun doch bereit, die Geldstrafe von 2500 Euro in 50 Tagessätzen à 50 Euro zu zahlen. Die 1500-Euro-Strafe für seinen Mitarbeiter wurden in eine Geldauflage umgewandelt und somit das Verfahren gegen den 50-Jährigen eingestellt. Nur der Seniorchef saß jetzt noch auf der Anklagebank und wurde schließlich zu einer geringeren Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro statt 7000 Euro verurteilt.

Er ist der Inhaber der Handwerksfirma, war aber damals im Urlaub und nicht auf der Baustelle gewesen. Der 64-Jährige hatte sich auf seinen Sohn verlassen, dass die Arbeiten vorschriftsmäßig in Krailling erledigt werden. Sein Mandant habe auch nichts von asbesthaltigen Platten gewusst, betonte der Verteidiger. Gleichwohl habe der Angeklagte die "unternehmerische Verantwortung" zu tragen und Arbeiten seiner Firma auf Baustellen zu kontrollieren, räumte der Anwalt ein. Die Richterin sah dies ähnlich und betonte, dass es vor allem auch notwendig sei, seine Arbeiter und die Umwelt zu schützen. Der Firmenchef zeigte sich einsichtig und nahm das Urteil an. Ein Sachverständiger und Polizisten mussten in der Verhandlung nicht mehr aussagen.

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