Amtsgericht Starnberg:Marihuana im Rucksack

20-jähriger Gilchinger wird wegen Handels mit Betäubungsmitteln zu zehn Monaten Jugendhaftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Von Christian Deussing, Gilching

Der Tipp kam womöglich aus der Drogenszene, die Fahnder wurden umgehend aktiv: Sie durchsuchten vor zwei Jahren eine Wohnung in Gilching. Der Bewohner versuchte zwar noch über ein flaches Nachbardach zu flüchten, doch es war zu spät: In seinem Rucksack fanden die Polizisten fast 69 Gramm Marihuana mit hohem THC-Gehalt. In der Wohnung des jungen Mannes lagen eine Feinwaage, Verpackungsmaterial für Cannabis und 1068 Euro, die vermutlich aus Drogengeschäften stammten. Damit nicht genug: Im Oktober vergangenen Jahres wurden 40 Gramm des Rauschmittels bei dem Gilchinger aufgefunden. Am Donnerstag musste sich der einschlägig vorbestrafte 20-Jährige vor dem Jugendschöffengericht in Starnberg verantworten. Er wurde wegen unerlaubten Besitzes und Handelns von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer zehnmonatigen Freiheitstrafe auf Bewährung und 64 sozialen Arbeitsstunden verurteilt.

Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin, die dem Angeklagten vorwarf, im Herbst und Winter 2019 mit "krimineller Energie" als treibende Kraft von zwei Mitangeklagten profitiert und sie ausgenutzt zu haben. Beide saßen nun neben ihm im Gerichtsaal: Ein 20-jähriger Fürstenfeldbrucker und ein 16 Jahre alter Gilchinger. Der Ältere hatte laut Anklage mehrfach vom Hauptangeklagten Marihuana erworben und teilweise im Gilchinger Raum weiterverkauft. Der geständige Auszubildende wurde dazu verpflichtet, an einem Öko-Wochenende - Motto: "Schwitzen statt sitzen" - teilzunehmen, womit erzieherisch auf ihn eingewirkt werden solle, wie Jugendrichter Ralf Jehle erklärte.

Dem dritten Angeklagten dagegen konnte kein Verkauf von Marihuana zweifelsfrei nachgewiesen werden. Er soll das Gras nur in kleinsten Mengen für den eigenen Konsum erworben und besessen haben - wie auch sein mitangeklagter Kumpel aus Fürstenfeldbruck. Stattdessen musste sich der 16-Jährige wegen anderer Straftaten verantworten, die er jedoch allesamt einräumte. So hatte der junge Mann vor gut einem Jahr an einer Münchner U-Bahnstation unter Alkohol- und Drogeneinfluss einem Polizisten in der Wache gegen das Bein getreten und ihn respektlos beleidigt. Wegen des Widerstands, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Körperverletzung wurde dem Jugendlichen nun für weitere sechs Monate ein Bewährungshelfer zugewiesen.

Zuvor hatte sich der Lehrling bereits in der Verhandlung bei dem damals angegriffenen Polizisten reumütig entschuldigt. "Ich hatte einen Filmriss, es tut mir leid", sagte der 16-Jährige. Dessen Verteidiger beteuerte aber, dass sein Mandant sich längst gefangen habe und "jetzt auf einem sehr guten Pfad unterwegs" sei. Diese positive Entwicklung bestätigte auch die Jugendgerichtshelferin.

Der ursprüngliche Anklagepunkt, dass das beschuldigte Trio jeweils einen gemeinsamen Tatplan gefasst habe und bandenmäßig Drogen verkauft habe, konnte nicht bewiesen werden. Auch die Staatsanwältin rückte im Prozess davon ab. Die drei Angeklagten nahmen die Urteile an.

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