Jugendgericht Starnberg:Türsteher erkennt falsche Identität

17-Jähriger zeigt den Ausweis und digitalen Impfnachweis seines volljährigen Freundes vor, um sich Eintritt in einen Münchner Club zu verschaffen, doch der Security-Mann erkennt die Täuschung

Von Christian Deussing, Starnberg

Nach Abgabe der Seminararbeit war der 17-jährige Schüler in Feierlaune und wollte mit seinen volljährigen Kumpels eine Münchner Diskothek besuchen. Hierfür zeigte er im November vergangenen Jahres dem Türsteher des Lokals den Personalausweis eines 18-jährigen Freundes vor - inklusive dessen digitalen Covid-Impfnachweis auf seinem eigenen Handy. Doch dem Kontrolleur fielen Unstimmigkeiten auf, unter anderem die unterschiedliche Körpergröße: Der Security-Mann erkannte den Versuch, getäuscht zu werden. Nun musste sich der inzwischen 18-Jährige wegen Missbrauchs von Ausweispapieren vor dem Jugendgericht Starnberg verantworten. Mitangeklagt war auch sein mittlerweile 19 Jahre alter Freund.

Dem Türsteher habe er damals erzählt, den Ausweis gefunden zu haben, was aber gelogen gewesen sei, sagte der ertappte Pöckinger. Später habe er der Polizei mitgeteilt, einem Bekannten den Ausweis entwendet zu haben. Im Prozess erklärte der 18-Jährige nun wiederum, für seinen Freund den Personalausweis im Portemonnaie nach einem Lokalbesuch aufbewahrt und vergessen zu haben, ihn zurückzugeben.

Die Ermittlungen ergaben aber, dass der Schüler auch den QR-Code für den Impfnachweis gegen Corona mit einem Screenshot auf sein Smartphone übertragen hatte. Davon will der mitangeklagte Freund aber nichts gewusst haben: Er sei an dem Clubabend gar nicht dabei gewesen und es habe auch keine Absprachen gegeben, beteuerte er. Es sei ihm in den drei Tagen zuvor auch gar nicht aufgefallen, dass ihm sein Pass gefehlt habe. Dieser Aussage glaubten sowohl die Staatsanwältin als auch der Jugendrichter, der den 19-Jährigen schließlich freisprach.

Auch der Pöckinger, der sich einsichtig zeigte, kam glimpflich davon: Wenn er 24 Sozialstunden ableistet, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. Die Jugendgerichtshilfe und der Richter hatten von ihm einen guten Eindruck und waren überzeugt, dass er nicht mehr straffällig wird.

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