Für seinen anstehenden Gerichtstermin wird Jens Lehmann eine weitere Anreise in Kauf nehmen müssen als beim letzten Mal. Der ehemalige Fußball-Nationaltorwart logiert am Starnberger See, weshalb in erster Instanz auch das dortige Amtsgericht in Starnberg für seinen Fall zuständig war. Aber weil sowohl Lehmann selbst als auch die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung vom Dezember 2023 Einspruch eingelegt hatten, beginnt an diesem Freitag das Berufungsverfahren vor dem Landgericht München II. Lehmann wird sich also auf den Weg in die Landeshauptstadt machen und sich dort mal wieder unter anderem für den angesägten Dachbalken in der Garage seines Nachbarn rechtfertigen müssen.
Zur Erinnerung: Der frühere Profi, der damals angab, „arbeitsloser Fußballtrainer“ zu sein, ist vor einem Dreivierteljahr wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen à 2000 Euro verurteilt worden – insgesamt also 420 000 Euro. Die Starnberger Richterin sah es als erwiesen an, dass Lehmann im Juli 2022 mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn durchtrennt hatte. Der Grund: Durch den Bau wurde dem Ex-Torhüter der Blick auf den Starnberger See versperrt.
Zudem hatte der ehemalige Fußballprofi die Kabel einer Überwachungskamera gekappt – zu seinem Pech lief das Gerät jedoch akkubetrieben weiter und filmte das Geschehen. Lehmann hatte im Prozess vor dem Amtsgericht eingeräumt, sich auf dem Gelände aufgehalten zu haben, ansonsten hatte er sich auf Erinnerungslücken berufen und die Vorwürfe als „Rufmord“ und „Verleumdung“ bezeichnet.
Ein paar Monate zuvor, im Frühjahr 2022, hatte Lehmann nach Auffassung des Starnberger Amtsgerichts zudem Polizisten beleidigt, die seinen Führerschein für einen Monat beschlagnahmen wollten, nachdem Lehmann mit dem Handy am Steuer erwischt worden war. Ihnen attestierte der heute 54-Jährige eine „Fehlschaltung im Gehirn“ und bezeichnete eine Beamtin gar als „durchtriebene Lügnerin“. Im Prozess gab der Ex-Torwart an, das so nicht formuliert und der Polizistin lediglich vorgeworfen zu haben, sie habe gelogen.
Des Weiteren war Lehmann verurteilt worden, weil er im Parkhaus am Münchner Flughafen versucht hatte, Parkgebühren im niedrigen dreistelligen Bereich zu prellen. Dafür hatte sich Lehmann im September 2022 dicht an ein vorausfahrendes Auto geheftet und war hinter diesem durch die Schranke gefahren, ohne sein Parkticket zu bezahlen. Lehmann hatte in diesem Zusammenhang von „Missverständnissen“ mit den Mitarbeitern des Parkhauses gesprochen: Er habe auf eine Rechnung gewartet, die aber nicht angekommen sei. Zudem sei eine E-Mail an ihn falsch adressiert worden.
Jens Lehmann war während der Heim-WM 2006 zum Helden des Sommermärchens geworden. Unter anderem sorgte er mit zwei gehaltenen Elfmetern für das Weiterkommen im Viertelfinale gegen Argentinien. Als Vereinsspieler stand der Torwart unter anderem bei Schalke 04, Borussia Dortmund, Arsenal London und dem VfB Stuttgart unter Vertrag. Für das Berufungsverfahren vor dem Landgericht sind vier Termine angesetzt. Ein Urteil wird für den 11. Oktober erwartet.


