Sie hatte tagsüber im Juni 2021 schon viel Alkohol getrunken und dann offenbar Streit mit dem Partner, als ein Nachbar abends ihre Hilferufe hörte und deshalb die Polizei alarmierte. Weil die Inningerin aber dachte, dass ihr Lebenspartner die Polizei verständigt habe, schlug sie diesem laut Anklage mit flacher Hand ins Gesicht. Die Frau hatte fast 2,5 Promille im Blut und weigerte sich, der Aufforderung ihres Lebensgefährten nachzukommen, die Wohnung zu verlassen.
Im Streifenwagen und in der Herrschinger Wache titulierte die arbeitslose Servicekraft die Beamten als "Arschlöcher, Idioten und sexy Kakerlaken". Sie versuchte auch einen Polizisten zu treten und griff nach dessen Bodycam, die eingeschaltet war. Wegen dieser Vorfälle musste sich die 54-Jährige nun vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten.
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Die Angeklagte schämte sich im Prozess, zumal das vorgeführte Video der Bodycam ihr Schreien und ihr aggressives Verhalten drastisch dokumentierte. Daran konnte sich die Frau kaum noch erinnern, trotzdem räumte sie alle Vorwürfe ein. Sie wurde wegen Beleidigung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu 110 Tagesätzen zu je 15 Euro (1650 Euro) verurteilt und ist somit vorbestraft. Die Amtsrichterin betonte, dass die Frau damals aufgrund ihrer starken Alkoholisierung wohl vermindert schuldfähig gewesen und "außer Rand und Band" gewesen sei.
"Ich habe nichts gegen Polizeibeamte", versicherte die Angeklagte und entschuldigte sich nochmals bei den Einsatzkräften im Saal. Einer der Beamten hatte sich seinerzeit verletzt, als die Frau plötzlich aus der Wache geflüchtet war. Beim Zupacken war der Polizist mit dem Knöchel umgeknickt und hatte sich zwei Außenbänder gerissen. Die Angeklagte berichtete dem Gericht, trockene Alkoholikerin zu sein, aber an dem Tattag rückfällig geworden zu sein. "Ich habe da wahrscheinlich Rotwein und Wodka getrunken", sagte die Inningerin, die sich weiterhin in der Suchtberatung befindet.
Sie habe ihr Leben wieder im Griff, die Beziehung mit ihrem Partner laufe jetzt gut und sie hoffe, bald einen Job zu bekommen, erzählte die Frau. Diese positive Entwicklung bestätigte ihre Verteidigerin, denn ihre Mandantin habe nach diesem Vorfall die Reißleine gezogen. Zudem sei ihr mit diesem Verfahren vor Augen gehalten worden, "was Alkohol mit einem Menschen anstellen kann".
Das machte auch die Staatsanwältin der 54-Jährigen nochmals klar. Sie wies auf den absolut mangelnden Respekt vor den Polizeibeamten hin, die "nur ihren Job gemacht" hätten. Die Anklägerin forderte eine siebenmonatige Bewährungsstrafe und 80 Stunden soziale Arbeit. Das Amtsgericht hielt aber in diesem Fall eine Geldstrafe für ausreichend.