Nach dem tödlichen Streit zwischen zwei Bewohnern in einer Flüchtlingsunterkunft am 3. Juni in Herrsching ist der örtliche Helferkreis Asyl weiterhin geschockt. Diese vollkommen unerwartete Tat sei ein „schwerer Schlag“, sagt Franz Bissinger, Sprecher des Helferkreises. Er betont gleichzeitig, wie friedfertig ansonsten das Leben in diesem Containerdorf sei. Dort war ein 40 Jahre alter Familienvater aus Afghanistan, der seit elf Jahren in der Gemeinde lebte, von einem 36-jährigen Landsmann erstochen worden. Dieser befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Zum Motiv und den genauen Tatumständen in der Gemeinschaftsunterkunft macht das Polizeipräsidium Oberbayern Nord nach wie vor keine Angaben und verweist auf die laufenden Ermittlungen. Es wurde aber mitgeteilt, dass der Beschuldigte vor fünf Jahren wegen einer versuchten Körperverletzung und wegen eines ausländerrechtlichen Verstoßes im vergangenen Jahr Geldstrafen erhalten hatte.
Das Opfer hinterlässt seine Ehefrau und fünf Kinder im Alter zwischen zwei und 17 Jahren. Man habe der Familie Hilfe angeboten, zum Beispiel in eine andere Container-Unterkunft zu ziehen, sagt Hannelore Doch, CSU-Gemeinderätin und Beauftragte für Integration. Die afghanische Familie hatte nach ihrer Flucht zunächst mit einer anderen Familie aus demselben Land in einem Herrschinger Haus gewohnt, für das jedoch nur ein befristeter Mietvertrag galt. Gerüchte, wonach der mutmaßliche Täter in der Container-Unterkunft, in der etwa 125 Menschen leben, schon länger ein Problemfall gewesen sei, konnte die Integrationsbeauftragte nicht bestätigen – ebenso wenig die Behauptung, dass der 36-jährige Mitbewohner unter anderem auch die Kinder des Opfers belästigt haben soll und deshalb mit einer Unterschriftenaktion die Verlegung des Mannes gefordert worden sei.
Derlei sei auch der Regierung von Oberbayern als Betreiberin der Asylbewerberunterkunft nicht bekannt, erklärt Behördensprecher Wolfgang Rupp. Der mutmaßliche Täter sei nach seiner Einreise in Deutschland bis Juni 2022 in einer Aufnahmeeinrichtung („Ankerzentrum“) der Regierung in Ingolstadt gewesen und dann in die Gemeinschaftsunterkunft nach Herrsching gezogen. Diese Verlegung habe aber nicht im Zusammenhang mit Straftaten, sondern mit den üblichen gesetzlichen Abläufen gestanden, erläutert Rupp und ergänzt, dass die Regierung von Oberbayern tief betroffen sei von der Tat. „Unserer Gedanken und unser Mitgefühl sind bei der Familie des Verstorbenen, der wir auch umgehend nach der Tat Unterstützung angeboten haben.“

