Schöffengericht :Was passierte auf der Couch?

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Der Angeklagte bestreitet vor dem Starnberger Amtsgericht die Vorwürfe. (Foto: Arlet Ulfers)

Ein Herrschinger soll auf einer Party eine Kollegin vergewaltigt haben. Der Manager bestreitet die Tat – und wirft seinen Kollegen Mobbing vor.

Von Christian Deussing, Herrsching

Eine feucht-fröhliche Geburtstagsfeier unter Arbeitskollegen im März vergangenen Jahres in einer Herrschinger Wohnung beschäftigt nun die Justiz. Denn einer der Gäste soll sich abends auf die Couch neben die Gastgeberin gesetzt haben, die dort angetrunken und müde eingeschlafen war. Laut Anklage habe der Partybesucher diese Situation ausgenutzt, er soll die Frau unter einer Decke zunächst gestreichelt haben und mehrfach mit seinen Fingern vaginal und anal in sie eingedrungen sein. Der 48-Jährige muss sich deshalb seit Montag wegen Vergewaltigung vor dem Schöffengericht in Starnberg verantworten. Allerdings bestreitet der angeklagte Manager die Taten.

„Ich habe noch nie eine Frau belästigt und bin ein anständiger Christ“, beteuerte der Herrschinger im Prozess. Er beklagte aber, dass er in seiner Firma jahrelang gemobbt worden sei und ein anderer Mitarbeiter seine bessere Position übernehmen und ihn aus dem Unternehmen drängen wollte. Es sei ihm inzwischen eine Lehre, dass „Arbeitskollegen nicht deine Freunde sind“, sagte der Angeklagte. Er habe auf die schlafende Frau eine Decke gelegt, sich daneben auf ihr Sofa gesetzt und sich auch mit einer Decke zudeckt, weil die Balkontür offen gestanden habe. Später habe er mit einem anderen Partygast die Frau in ihr Bett gelegt und das Schlafzimmer verlassen, erzählte der Angeklagte, der mittlerweile die Firma verlassen hat.

Eine Kripobeamtin erklärte, dass für sie die Schilderungen des mutmaßlichen Opfers sehr schlüssig gewesen seien und sie keine Zweifel an dessen Aussagen habe. Der damalige Kollege sei relativ stark mit seinen Fingern in den intimen Bereich der Frau eingedrungen, die sich nach ihren Aussagen „in Schockstarre nicht mehr rühren konnte und sich schlafen gestellt“ habe. Am nächsten Morgen habe die Frau im Analbereich Schmerzen verspürt und sei bald darauf mit ihrer Chefin zur Polizei gegangen.

Befragt wurde auch der Freund des Opfers, der aber seinerzeit stark alkoholisiert gewesen war und offenbar nichts von dem Geschehen im Wohnzimmer mitgekommen hatte. Der Richter wollte von dem 27-Jährigen auch wissen, welches Verhältnis er zum Angeklagten hatte und wie die Stimmung in der Firma war – und ob es gegen den Herrschinger womöglich einen Komplott oder eine Verschwörung gegeben habe? „Nein, das gab es nicht und unser Verhältnis war gut“, sagte der 27-Jährige.

Eingeladen war ein weiterer Kollege, der aber später auf der Feier auftauchte. Einige Leute seien „schon gut angetrunken“ gewesen und er habe den Angeklagten neben der schlafenden Frau auf dem Sofa gesehen. Unter derer gemeinsamen Decke habe er zwar keine Bewegungen bemerkt, jedoch die Situation als „ungewöhnlich“ empfunden, sagte der 40-jährige Zeuge. Merkwürdiger fand der Partygast jedoch die Frage des älteren Kollegen auf dem Heimweg, „ob ich mal an seinem Finger riechen wolle“. Das habe er nicht getan und sich in diesem Moment auch noch nichts dabei gedacht, sagte der Mann. Dazu auch vom Richter befragt, erklärte der Angeklagte: „Das war eine blöde Geste und ich entschuldige mich auch dafür.“ Der Prozess dauert an.

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