Prozess vor dem Münchner Landgericht:Drogenhandel hat hohen Preis

Herrschingerin wird zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt.

Die einschlägig vorbestrafte Frau reagiert fassungslos und mit starrem Blick auf das Urteil, das am Mittwoch im Landgericht München II gegen sie verkündet wird: Wegen unerlaubten Erwerbs von Amphetaminen und Kokain in nicht geringer Menge sowie wegen bewaffneten Handels mit dem Rauschgift wird die Herrschingerin zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht sah es erwiesen an, dass die Angeklagte in fünf Fällen jeweils 100 Gramm Amphetamine sowie 17,1 Gramm Marihuana und 21,3 Gramm Kokain gekauft hatte, um die Betäubungsmittel zumindest je zur Hälfte mit deutlichem Gewinn zu verkaufen.

Dagegen hat die 49-Jährige, die sich bereits in U-Haft befindet, auch am zweiten Prozesstag beteuert, die Rauschmittel nur zum eigenen Konsum erworben zu haben. "Ich bin nicht der Typ, der etwas verkauft. Und ich habe meine Drogenkontakte abgebrochen", behauptete die Herrschingerin im Prozess. Doch die Staatsanwältin, die eine Gefängnisstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert hat, glaubte der Frau ebenso wenig wie die Vorsitzende Richterin Marion Tischler. Sie hielten hingegen die Schilderungen des 28-jährigen Lieferanten der Amphetamine für plausibel, der als Zeuge die Herrschingerin belastet hat. Der Handwerker muss sich wegen der Drogengeschäfte im August vor dem Landgericht verantworten. Ein belastendes Indiz sei es auch, dass die konspirativen Chats zwischen beiden automatisch gelöscht worden seien und somit die Handys "bereinigt" gewesen seien, so das Gericht. Für den Verteidiger waren dagegen die Aussagen des Zeugen viel zu vage, überdies seien keine Personen bekannt, die bei seiner Mandantin Drogen erworben hätten. Der Anwalt plädierte daher auf eine milde Strafe und verlangte, die Angeklagte "nicht über Jahre wegzusperren".

Die Rauschgiftfahnder hatten im vorigen Jahr die allein lebende Herrschingerin mit einer Durchsuchung ihrer Wohnung überrascht. Die Ermittler entdeckten im Schrank auffällig verpacktes Marihuana und laut Gericht reines Kokain in bester Qualität, das die Angeklagte günstig erworben haben soll. Diese harte Droge habe sie zum doppelten Preis in ihrer Szene verkaufen wollen. Die Kripo fand zudem unter dem Couchtisch eine Feinwaage und eine Rolle Alufolie - sowie ein griffbereites Klappmesser, das bei einem Drogengeschäft durchaus einsetzbar gewesen wäre, so die Richterin.

Die 2. Strafkammer hielt jedoch der Angeklagten zugute, die Vorwürfe teilweise eingeräumt zu haben. Das Gericht verwies zudem auf die posttraumatischen Belastungsstörungen der 49-Jährigen, die seit ihrer Kindheit einen "Rucksack an Belastungen durchs Leben tragen" müsse. Es sei auch ihr starker Wille bei Beratungen in der U-Haft anzuerkennen, künftig ein drogen- und straffreies Leben führen zu wollen. In der Verhandlung hatte ein psychiatrischer Sachverständiger von Therapien in Kliniken und den depressiven Problemen der Frau berichtet. Er sagte, dass bei ihr in bestimmten Phasen eine verminderte Schuldfähigkeit nicht gänzlich auszuschließen sei. Allerdings seien die Straftaten aber auch nicht auf eine Psychose zurückzuführen, betonte der Experte.

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