Herrsching:Mücken-Petition abgelehnt

Der Herrschinger Rechtsanwalt Stephan Seiz ist mit seiner Petition zur Stechmückenbekämpfung am Ammersee im Gemeinderat gescheitert. Ohne weitere Diskussion lehnte das Gremium den Wortlaut des Schreibens, das explizit an die Gemeinde und das Landratsamt gerichtet war, in seiner jüngsten Sitzung mit einer deutlichen Mehrheit von 19 gegen drei Stimmen ab.

Der Rechtsanwalt hatte sich in seiner Petition auf den Artikel 17 des Grundgesetzes berufen. Er sah sich durch die vielen Mücken am Ammersee und die Untätigkeit der Behörden zu diesem Thema in seinen Grundrechten verletzt. Seiz argumentierte dabei mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem Eigentumsrecht. Herrschings Bürgermeister Christian Schiller hatte sich nach Eingang mit der Kommunalaufsicht beraten und daraufhin das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. In der Sitzung erinnerte er an den Beschluss des Gremiums vom November 2017, sich nicht an einer Kartierung zu beteiligen, die die Voraussetzung ist, um mit biologischen Mitteln Stechmücken bekämpfen zu dürfen. Auch keine andere Nachbargemeinde habe sich bisher dazu entschlossen, so Schiller - was aber ebenfalls Voraussetzung für eine Bekämpfung der Blutsauger ist. Deshalb sah der Herrschinger Gemeinderat auch keinerlei Anlass, das Thema nun erneut aufzuwärmen.

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