Der Mann hatte am Abend des 12. Juli 2024 einen 74 Jahre alten Rentner in dessen Herrschinger Haus mit 13 Messerstichen getötet, um ihn zu berauben. Zuvor hatte der Täter das Anwesen ausgespäht, Kabel von Überwachungskameras durchtrennt und an der Haustür geklingelt. Das hat das Landgericht München II vor sieben Monaten im Prozess gegen den 23-jährigen Angeklagten als erwiesen angesehen und ihn wegen Mordes und versuchten Raubes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt – mit besonderer Schwere der Schuld. Nun ist dieses Urteil auch rechtskräftig. Denn wie am Mittwoch ein Gerichtssprecher mitteile, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die eingelegte Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.
Die Verteidigung hatte seinerzeit in der Hauptverhandlung auf Totschlag plädiert, doch das Schwurgericht war dem Antrag des Staatsanwalts gefolgt. Der Vorsitzende Richter Thomas Bott erklärte, dass mit roher Gewalt innerhalb von 30 Sekunden aus Habgier ein Leben zerstört worden sei. Der Angeklagte habe hierbei mit Tötungsabsicht und „absolutem Vernichtungswillen“ gehandelt. Vor der Tat hatte der Mann noch zwei Messer, ein Paar Handschuhe und Schnürsenkel in einem Supermarkt in Herrsching gekauft. Die Ehefrau des Opfers konnte im letzten Moment zum Nachbarn flüchten, wobei sie sich leicht verletzte.
Nach der Tat war der Mörder hinunter zum Ammersee geflüchtet und hatte dort seinen Rucksack mit blutiger Kleidung ins Wasser geworfen. Er floh mit der S-Bahn nach München und weiter mit dem Zug nach Frankreich, wo er einige Tage später von Fahndern bei Paris aufgespürt und verhaftet wurde. Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann etwa vier Wochen vor der Bluttat aus Serbien nach München geflogen war, weil er in seiner Heimat einer Bekannten mehrere Zehntausend Euro gestohlen und einen Großteil davon verprasst haben soll. Das Gericht war überzeugt, dass der junge Mann Diebstähle und Raubüberfälle in Bayern begehen wollte, um das Geld aufzutreiben.

