Standort des Gymnasiums:Zwei Prozesse auf einmal um Herrschinger Bürgerbegehren

Herrsching Modell Gymnasium

Der Landkreis plant im Herrschinger Mühlfeld ein Gymnasium für 800 Schüler, das im Herbst 2023 eröffnen soll. Kosten: 69 Millionen Euro.

(Foto: Georgine Treybal)

Das Gericht hat einen ersten Verhandlungstermin abgesetzt, weil die Gegner des Standorts am Mühlfeld eine weitere Klage gegen die Gemeinde vorbereiten.

Von Carolin Fries

Die Initiatoren der zwei Bürgerbegehren gegen ein Gymnasium in Herrsching am Standort Mühlfeld wollen auch gegen die Ablehnung ihres zweiten Bürgerbegehrens durch den Herrschinger Gemeinderat klagen. Das Münchner Verwaltungsgericht hat deshalb die ursprünglich für kommenden Dienstag, 19. November, angesetzte Verhandlung der ersten Klage von Gerhard Knülle, Willi Welte und Klaus Pittrich gegen die Ablehnung ihres ersten Bürgerbegehrens abgesagt. In Absprache mit den Beteiligten wolle man "beide Klagen zusammen verhandeln, sobald das zweite Klageverfahren eingereicht und so weit fortgeschritten ist, dass es geladen werden kann", teilt das Verwaltungsgericht mit. Einen neuen Termin gibt es noch nicht, im Herrschinger Rathaus rechnet man erst in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres mit einer Verhandlung.

Während die Gemeinde das Gymnasium zusammen mit dem Landkreis am Standort Mühlfelder Straße bauen will, halten Welte, Knülle und Pittrich einen Bau in der Seefelder Straße - wie er ursprünglich einmal im Gespräch war - für die bessere Variante. Ihr erstes Begehren, das der Gemeinderat im Februar für unzulässig erklärte, haben etwa 760 Herrschinger unterstützt. Den zweiten Anlauf mit einer modifizierten Fragestellung unterzeichneten laut Gerhard Knülle 860 Bürger. In der vergangenen Woche hat der Herrschinger Gemeinderat auch dieses Begehren für unzulässig erklärt. Knülle fehlt dafür das Verständnis: "Warum stellt sich die Gemeinde nicht einfach einem Bürgerentscheid?", fragt er. "Wenn der Bescheid da ist, wollen wir auch gegen diesen klagen", kündigt er an.

Herrschings Bürgermeister Christian Schiller (parteifrei) verteidigt die ablehnenden Entscheidungen des Gemeinderats und betont, dass diese mehrfach bestätigt wurden. "Sowohl die Kommunalaufsicht im Landratsamt als auch der Bayerische Gemeindetag betrachten beide Bürgerbegehren als unzulässig", sagt er. Der Bürgermeister bezeichnet den abgesetzten Verhandlungstermin als "sehr, sehr positives Signal". Die Gemeinde habe "das so erwartet", sagt er. Seiner Meinung nach hat das Gericht den Termin nämlich nicht nur aus inhaltlichen, sondern auch aus formaljuristischen Gründen verschoben. Vermutlich sei die Klagebegründung unzureichend.

Davon allerdings ist in der Begründung der Terminverschiebung durch das Gericht nichts zu lesen. Gerhard Knülle spricht von "berechtigten Gründen und Fakten", welche die Initiatoren beider Bürgerbegehren an ihren Erfolg glauben ließen. Allein bedauert er den Umstand, dass die Bürgerinitiative sämtliche Anwaltskosten aus der privaten Tasche zahlen muss.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: