Süddeutsche Zeitung

Gemeinderat:Bürgerbegehren zum Gymnasium in Herrsching vor dem Aus

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Rathaus, Gemeindetag und Landratsamt erklären die Unterschriftensammlung zum Standort für unzulässig. Die Initiatoren wollen juristische Schritte prüfen.

Von Astrid Becker, Herrsching

Aus dem geplanten Bürgerentscheid zum Gymnasium in Herrsching wird voraussichtlich nichts werden. Das geht aus einer Beschlussvorlage für die kommende Gemeinderatssitzung am Montag hervor, die Bürgermeister Christian Schiller außerhalb des üblichen Turnus einberufen hat. Das Ansinnen der Initiatoren des Begehrens sei umfassend geprüft und als rechtlich unzulässig befunden worden, sagte Schiller auf Anfrage der SZ: "Weder formal noch materiell." Allerdings muss darüber der Gemeinderat noch abstimmen. Knapp wäre es Schillers Aussagen nach ohnehin für die Initiatoren geworden: Nahezu täglich zögen Bürger ihre geleistete Unterschrift wieder zurück.

Die Initiatoren des Begehrens, maßgeblich der einstige Kommunalpolitiker Gerhard Knülle und der jetzige Gemeinde- und Kreisrat Willi Welte (beide CSU), hatten sich mächtig Mühe gegeben, die Bürger von ihrem Ansinnen zu überzeugen, den geplanten Standort am Mühlfeld aufzugeben und die Schule auf den einst dafür vorgesehenen Grundstücken an der Seefelder Straße zu bauen. Wochenlang lagen ihre Unterschriftenlisten in Herrschinger Geschäften und bei Gewerbetreibenden aus. Am 12. Februar hatten sie 83 Listen mit insgesamt 868 Unterschriften im Vorzimmer des Bürgermeisters Christian Schiller abgegeben - weit mehr als die erforderlichen 720. Von dieser Zahl war ursprünglich immer ausgegangen worden. Am Tag der Abgabe stellte sich jedoch heraus, dass die Zahl der Wahlberechtigten gestiegen ist - und damit 749 Unterschriften formal für ein Bürgerbegehren nötig sind. Von den 868 Unterschriften waren "nach wohlwollender Prüfung", wie Schiller sagte, am Mittwoch, 14 Uhr, nur mehr 756 Stimmen gültig. 103 hatten ohne gültige Wahlberechtigung in Herrsching unterzeichnet, der Rest habe seine Unterschrift in der Zwischenzeit zurückgezogen.

Doch der eigentliche Grund für die Unzulässigkeit des Begehrens liegt nicht in der Zahl der dafür geleisteten Unterschriften. Sondern in der Wahl des Adressaten: Denn Bauherr des Gymnasiums ist nicht die Gemeinde Herrsching, sondern der Landkreis Starnberg. "Wir sind zwar für das Bauleitverfahren zuständig, nicht aber für das Gymnasium selbst", so erklärt Schiller die Quintessenz der zehnseitigen Stellungnahme des Rechtsanwalts Jürgen Busse von der Kanzlei Döring Spieß. Seine Auffassung von der Unzulässigkeit des Begehrens deckt sich mit den rechtlichen Stellungnahmen des Bayerischen Gemeindetags und der Kommunalaufsicht des Landratsamtes, das sich in der Zwischenzeit ebenfalls dazu geäußert hat.

Das letzte Wort liegt nun aber beim Gemeinderat, der zumindest formal über die Zulässigkeit des Begehrens zu befinden hat. Die Initiatoren wollen laut Willi Welte nun "abwarten, was dabei herauskommt" und dann mit Hilfe "unsere Rechtsanwälte" entscheiden, wie sie weiter vorgehen wollen. "Ich sehe das jetzt sportlich", sagt er. Knülle war nicht zu erreichen.

Ursprünglich sollte das Gymnasium an der Seefelder Straße errichtet werden, scheiterte jedoch an den Grundstücken, die nicht für die vorgegebenen 70 Euro pro Quadratmeter zu erwerben waren. Die Initiatoren des jetzigen Begehrens gaben nun an, genug Eigentümer zum Verkauf bewegt zu haben. Nach entsprechenden Anfragen Schillers dort stellte sich jedoch heraus, dass "kein Eigentümer bereit ist für (nur) 70 Euro pro Quadratmeter zu verkaufen" und dass im Vergleich zu den früheren Grundstücksverhandlungen in 2014 "noch mehr Eigentümer kein Verkaufsinteresse" haben, wie es in der Sitzungsvorlage heißt.

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Quelle:
SZ vom 21.02.2019
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