Gastronomie im FünfseenlandLaue Abende, laute Gäste

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Auf der Terrasse des „Kiez“ in Herrsching lässt es sich gut aushalten an lauen Sommerabenden. Inhaber Fritz Frömming würde seine Gäste dort auch nach 22 Uhr noch bedienen.
Auf der Terrasse des „Kiez“ in Herrsching lässt es sich gut aushalten an lauen Sommerabenden. Inhaber Fritz Frömming würde seine Gäste dort auch nach 22 Uhr noch bedienen. Arlet Ulfers

Ein Wirt bedient länger als erlaubt im Freien, ein Anwohner beschwert sich, die Behörden greifen ein: Es ist der klassische Konflikt, diesmal in Herrsching am Ammersee. Aber in dem Fall versucht es der Gastronom mit einer Online-Petition.

Von Michael Berzl, Herrsching

Nach dem ersten Vorgeschmack in einem ungewöhnlich heißen Juni sind auch jetzt im August noch ein paar schöne Tage zu erwarten. Da ist es auch am Abend noch gut im Freien auszuhalten, gerne bei einem kühlen Bier oder einem Glas Wein. Auf Terrassen oder im Garten von Lokalen herrscht oft lange Betrieb. Zu lange manchmal, wenn es nach den Anwohnern geht, die ungewollt Gläserklirren und Gesprächen lauschen müssen. In Herrsching am Ammersee gibt es deswegen gerade wieder den klassischen Konflikt mit den Nachbarn. Diesmal aber will sich ein Gastronom, der zur Einhaltung der Regeln ermahnt wurde, mit einer Unterschriftensammlung wehren.

Seit gut zweieinhalb Jahren betreibt Fritz Frömming das „Kiez“ mitten in Herrsching, ein Lokal mit Fassade in kräftigem Rot und einer gemütlichen Holzterrasse davor. Dort gibt es Frühstück, Mittagessen, diverse Snacks und abends Cocktails. Sein Geschäft macht er überwiegend mit den Getränken. Die Bar ist beliebt, da kann es auch mal voll, laut und auch spät werden.

Und gelegentlich ging es wohl nicht ganz nach Vorschrift. „Es geht doch wirklich nur um ein paar laue Abende im Sommer. Kann man da nicht etwas großzügiger sein?“, klagt Frömming und dürfte damit Berufskollegen und Gästen aus der Seele sprechen. Nach Nachbarbeschwerden und einer Ermahnung vom Starnberger Landratsamt versucht er es nun mit einer Online-Petition.

Die Petition ist in dieser Woche gestartet. Demnach sollen von Juni bis September künftig am Freitag und Samstag Öffnungszeiten bis Mitternacht erlaubt sein, zwischen Sonntag und Donnerstag bis 23 Uhr. Frömming glaubt, mit dieser Forderung handle er „im Namen zahlreicher weiterer Gastronomiebetriebe in und um Herrsching“. Denn, so seine Begründung: „Die derzeit geltenden Öffnungszeiten schränken den Betrieb insbesondere an Sommerabenden stark ein und werden dem tatsächlichen Bedarf nicht gerecht.“ Bis Mittwochmittag haben sich 270 Unterstützer eingetragen.

Offenbar wird der Betrieb schon jetzt über 22 Uhr hinaus ausgedehnt. Daraufhin gab es Beschwerden aus der Nachbarschaft. Ein Anwohner hatte das Starnberger Landratsamt eingeschaltet, das daraufhin eine Verwarnung nach Herrsching schickte. Der Beschwerdeführer betont in einer Mail an die SZ, er sei wiederholt auf die Betreiber des „Kiez“ zugegangen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, die Polizei habe er nie gerufen.

Ihm gehe es nicht um die strikte Einhaltung von Öffnungszeiten, „sondern um faire und verlässliche Vereinbarungen, vor allem für die späten Abendstunden nach 23 Uhr“. Dazu sei er auch weiterhin bereit. Namentlich will der Anwohner aus verschiedenen Gründen nicht genannt werden. Frömming achtet seit dem Schreiben aus Starnberg nach eigenen Worten genauer auf die Schlusszeiten, einfach so hinnehmen will er die Einschränkungen aber nicht.

Ein gemütliches Plätzchen für einen Cocktail am Abend: die Terrasse des „Kiez“ mitten in Herrsching.
Ein gemütliches Plätzchen für einen Cocktail am Abend: die Terrasse des „Kiez“ mitten in Herrsching. Arlet Ulfers

Auf sozialen Medien hat der 62-Jährige schon mit markigen Worten erläutert, wie er die Lage der Dinge sieht, „als jemand, der seit Jahren mit Herzblut dafür arbeitet, diesen Ort lebendig zu halten“; dabei fühlt er sich systematisch ausgebremst. Was ihn vor allem stört: In seinem und anderen Lokalen ist um 22 Uhr Schluss mit der Bewirtung im Freien. Darin sieht er „willkürliche Einschränkungen“.

Das habe „Umsatzeinbußen, Entlassungen, leer gefegte Abende“ zur Folge. In seinen Einlassungen sieht der Wirt Engagement für den Tourismus in Herrsching, im Fünfseenland und überhaupt - und nicht einfach PR in eigener Sache. Frömming meint: „Einzelinteressen dominieren die kommunale Entscheidungsfindung.“

Nun hofft er auf eine kommunale Entscheidung in seinem Sinne und unternimmt dafür allerhand. Eine Rechtsanwältin und einen PR-Berater hat er schon eingeschaltet, in diesen Tagen will er außerdem eine Online-Petition starten, mit der er sich an die Gemeinde wendet. Das Ziel: zumindest am Freitag und am Samstag längere Bewirtungszeiten im Freien. Schließlich achte er als Wirt selbst darauf, dass nichts aus dem Ruder laufe. Wenn einmal eine angetrunkene Clique einlaufe, dann lotse er die selbst in den Gastraum.

Dem Herrschinger Bürgermeister Christian Schiller ist der Fall „Kiez“ natürlich bekannt, doch das Rathaus ist in seinen Augen der falsche Adressat für Änderungswünsche: „Wir haben da gar nichts zu sagen.“ Grundlage für das zeitliche Limit beim letzten Cocktail auf der Terrasse sei eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, und dafür sei das Landratsamt in Starnberg zuständig. Ein Sprecher der Kreisbehörde kann diese Sicht der Dinge nur bestätigen.

Das Landratsamt sei an geltendes Recht gebunden, sagt Sprecher Diebl

Schon die Baugenehmigung aus dem Jahr 2012 und auch die gaststättenrechtliche Erlaubnis aus dem Jahr 2023 beschränken demnach die Nutzung der Terrasse auf die Zeit bis 22 Uhr. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung, dass die Ruhezeit wiederholt nicht eingehalten und sogar deutlich überschritten würde, wurde der Betreiber Anfang Mai auf die Einhaltung hingewiesen. In einem anschließenden persönlichen Gespräch wurden noch einmal die aktuellen Auflagen besprochen.

Der Wirt könne aber mit einem schalltechnischen Gutachten nachweisen, dass durch seinen Terrassenbetrieb die nächtlichen Grenzwerte eingehalten werden und dann einen Antrag auf Erweiterung der Betriebszeit stellen. So ein Antrag sei bislang jedoch nicht eingegangen, erklärt Behördensprecher Stefan Diebl. „Es geht hier um die Anwendung des geltenden Rechts, an das die staatliche Behörde gebunden ist.“ Daran ändere auch eine Online-Petition nichts.

Frömming indes lässt sich dadurch nicht beirren und hofft auf weiterhin breiten Rückhalt, wie er ihn schon auf seinen Alarmruf via Facebook und Instagram erfahren hat. Ihm gehe es um „Rahmenbedingungen, die Gastro ermöglichen – nicht verhindern.“ Allerdings muss er die Bedingungen, die auch für ihn gelten, schon gekannt haben, als er das Lokal übernommen hat.

Susanne und Volker Mergen, die den Kiosk „Bayerische Brandung“ an der Herrschinger Uferpromenade betreiben, legen Wert auf einen gutes Verhältnis mit der Nachbarschaft.
Susanne und Volker Mergen, die den Kiosk „Bayerische Brandung“ an der Herrschinger Uferpromenade betreiben, legen Wert auf einen gutes Verhältnis mit der Nachbarschaft. Nila Thiel

Einen großzügigeren Umgang mit Schlusszeiten würde sich auch Volker Mergen wünschen, der seit diesem Jahr den beliebten Kult-Kiosk „Bayerische Brandung“ direkt an der Seepromenade betreibt. „Wenigstens in den Sommermonaten, wenn es ein paar warme Nächte gibt“, sagt er im Gespräch mit der SZ. Insofern unterstützt er Frömmings Ansinnen. Zugleich betont Mergen, wie wichtig ihm ein gutes Verhältnis mit der direkten Nachbarschaft ist.

Und da ist die „Bayerische Brandung“ ein gutes Beispiel, wie es auch geht: Mit dem Verpächter habe er sich darauf geeinigt, dass am Sonntag schon um 19 Uhr Schluss ist, damit an einem Tag in der Woche „kein Remmidemmi“ ist. Das sei auch vertraglich fixiert worden. Vom Herbst an kommt ein zweiter Tag dazu; dann sperrt er seinen Kiosk auch am Montag schon um 19 Uhr ab.

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