Für den 48-Jährigen stand an den drei Prozesstagen viel auf dem Spiel. Ihm wurde vorgeworfen, auf einer Geburtstagsparty mit Kollegen im März vorigen Jahres in Herrsching die Gastgeberin auf der Couch unter einer Decke vergewaltigt zu haben. Der Manager bestritt die Tat vor dem Starnberger Schöffengericht, da er „als anständiger Christ noch nie eine Frau belästigt“ habe. Doch das Gericht glaubte ihm nicht und verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, weil er laut Urteil gegen ihren Willen mit seinen Fingern in intime körperliche Bereiche des Opfers eingedrungen war.
Der Angeklagte hatte behauptet, auf die schlafende und angetrunkene Frau nur eine Decke gelegt und sich an ihr Fußende auf die Couch gesetzt zu haben. In dem Indizienprozess wurden mehrere Partygäste als Zeugen befragt, die dieses Verhalten als „etwas merkwürdig“ beschrieben, weil sich seine Hände unter der Decke der Frau befunden hätten. Noch merkwürdiger fand ein Kollege die Frage des Angeklagten auf dem Heimweg von der Feier, ob er „mal an seinem Finger riechen“ wolle. Diese Aussage belastete den 48-Jährigen in dem teilweise nicht öffentlichen Verfahren erheblich: Es sei hier zwar ein Zusammenhang mit dem Fall nicht zwingend, passe „aber zum angeklagten Geschehnis“, befand der Richter.
Zudem hielten die Ermittler und das Gericht die Schilderungen der Frau, die sich seit dem sexuellen Übergriff in psychotherapeutischer Behandlung befindet, glaubwürdig und schlüssig. Das Opfer habe sich ihren Aussagen nach „in Schockstarre nicht mehr rühren können und sich schlafend gestellt“, berichtete eine Kripobeamtin. Am nächsten Morgen habe die geschädigte Frau im Analbereich Schmerzen gespürt und sich entschieden, eine Strafanzeige gegen ihren Kollegen zu erstatten, der seit dem Vorfall nicht mehr für die Firma tätig ist.
Der Angeklagte hatte von Mobbing gegen sich gesprochen und erzählt, dass ein Kollege unbedingt seine bessere Position übernehmen wollte. Doch ein mögliches Komplott konnte nicht erhärtet werden. Es habe zwar Differenzen und Streit in dem Unternehmen gegeben, doch es sei nicht erkennbar, dass dies zu Falschaussagen der Kollegen von der Party geführt hätten, betonte der Richter.
Die Staatsanwältin hatte drei Jahre Gefängnis gefordert, der Verteidiger einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.