Schöffengericht :59 Gramm Kokain und kleine Scheine

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Der Angeklagte sagte wenig im Prozess vor dem Amtsgericht in Starnberg. Die Kripo war ihm nach Hinweis aus der Drogenszene auf die Spur gekommen. (Foto: David Ebener/dpa)

Ein 29-jähriger Angeklagter aus Herrsching gibt zu, dass er die Droge in nicht geringer Menge verkaufen wollte. Er wird zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten Haft verurteilt.

Von Christian Deussing, Herrsching

Ein Tipp aus der Drogenszene hat Rauschgiftfahnder vor zehn Monaten zu einem verdächtigen Mann geführt, der in Herrsching wohnt. Als die Kripobeamten einige Zeit später seine Wohnung durchsuchten, entdeckten sie in einer Einschweißfolie 59 Gramm Kokaingemisch, ein Schnupfröhrchen und 925 Euro in kleineren Scheinen. Das Geld stammte vermutlich aus Drogengeschäften. Nun wurde der Mechaniker vor dem Starnberger Schöffengericht wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angeklagt. Dabei wurde dem 29-Jährigen auch vorgeworfen, einen schwungvollen Handel mit LSD und Marihuana betrieben zu haben.

Doch letztere Anschuldigungen, die von einem Zeugen aus dem Rauschgiftmilieu stammten, ließen sich am Montag im Prozess nicht nachweisen. Der Angeklagte räumte lediglich ein, das Kokain und Röhrchen besessen zu haben; er hatte geplant, daraus einen Gewinn zu erzielen. Deswegen wurde der Mann zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Er muss als Auflage zudem 2000 Euro an eine Behindertenwerkstatt zahlen und seine Therapiebemühungen hinsichtlich der Drogenabstinenz fortsetzen.

Staatsanwältin und Gericht hielten dem Angeklagten sein Geständnis ebenso zugute wie die Tatsache, zuvor nicht straffällig geworden zu sein. Außerdem hatten die Observationen nach dem Hinweis eines Insiders, dass der Herrschinger die Drogen im großen Stil aus Berlin beziehen solle, keine Beweise erbracht.

Der Verteidiger verwies darauf, dass Sendungen verschiedener Paketdienstleister an seinen Mandanten zehn Wochen lang überprüft worden seien, die Ermittler aber nicht fündig geworden wären. Der Anwalt betonte, dass der Zeuge aus der Szene erst nach seiner eigenen Festnahme die Aussage gemacht habe und er ihn daher für nicht besonders glaubwürdig halte. Zur Verhandlung war der Informant nicht erschienen.

Für den Angeklagten erwies es sich zudem als strafmildernd, dass sein Kokain nicht in den Umlauf geraten war. Er habe jedoch das Fünffache einer nicht geringen Menge der harten Droge besessen, die „schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen“ könne, erklärte der Richter. Die Anklägerin erwähnte zudem den hohen Wirkstoffgehalt des Kokains, das in der Wohnung gefunden worden sei. Sie hatte eine 20-monatige Bewährungsstrafe und eine Geldauflage in Höhe von 4500 Euro gefordert. Der Angeklagte, der im Prozess sehr wortkarg blieb, nahm das Urteil an.

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