Amtsgericht Starnberg:Vermieterin und Sozialamt betrogen

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Paar wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu Bewährungsstrafe verurteilt.

Von Christian Deussing, Herrsching

Das Paar hatte für den kranken Großvater und sechs verwandte Kinder, die zur Pflege übernommen worden waren, dringend eine Unterkunft gesucht. Im Herbst 2019 mietete es sich unter falschen Angaben in ein Herrschinger Einfamilienhaus ein. Die Frau und ihr Partner behaupteten der Anklage zufolge, selbständig zu sein, monatlich 9000 Euro, beziehungsweise 8000 Euro netto zu verdienen und die Kaltmiete von 3700 Euro pro Monat zahlen zu können. Doch das war gelogen, denn die beiden Angeklagten lebten schon damals von Hartz IV und anderen Sozialleistungen. Zudem verschwiegen sie der neuen Vermieterin eine Räumungsklage wegen größerer Mietrückstände aus ihrer Münchner Wohnung.

Die Vorwürfe räumten die Beschuldigten am Mittwoch vor dem Amtsgericht Starnberg ein, das sie wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilte. Der Schaden für die Vermieterin und auch für das Starnberger Landratsamt, das ebenso getäuscht worden sei, belaufe sich auf mindestens 12 000 Euro, erklärte das Gericht.

Zudem hat das Paar als Auflage soziale Arbeitsstunden abzuleisten, wobei die 39-jährige, einschlägig vorbestrafte Frau auch 500 Euro an den Tabaluga-Verein zu zahlen hat. Ihr berufsloser Partner ist ebenfalls vorbestraft - unter anderem wegen Diebstählen und eines Einbruchs. "Wir haben Fehler gemacht, wollten aber keinen schädigen. Es tut uns leid, es war keine Absicht", beteuerte der 36-jährige Angeklagte. Allerdings hielt die Staatsanwältin diese Aussage für unglaubwürdig. Das Paar habe den Betrug von langer Hand geplant, gemeinschaftlich mit krimineller Energie gehandelt und mit gefälschten Mietvertragsentwürfen für Bedarfsgemeinschaften im Neun-Personen-Haushalt Sozialleistungen erschlichen - um sie als Einnahmequelle für eigene private Zwecke zu verwenden. Dadurch sei ein "nicht unerheblicher Schaden entstanden", betonte die Strafverfolgerin in ihrem Plädoyer.

Die Bewährung sei nochmal die Chance, ein straffreies Leben zu führen, so die Richterin

Die Verteidiger wiesen jedoch auf die damalige Notlage der Angeklagten hin. Sie hätten sich um den 82-jährigen Großvater und die sechs Kinder kümmern müssen, die von Verwandten übergeben worden seien. Richterin Stephanie Henninger berücksichtigte in ihrer Bewährungsstrafe zudem das Geständnis des angeklagten Paares, das nun in "festen familiengleichen Strukturen" und somit wieder in stabilen Mietverhältnissen wohne. Überdies wäre eine Vollzugsstrafe weder sinnvoll noch ratsam, weil die Kinder sonst wahrscheinlich in ein Heim oder in Pflegefamilien müssten.

Die Bewährung sei nochmal die Chance, ein straffreies Leben zu führen, erklärte die Richterin. Sie forderte die beiden Angeklagten dazu auf, diese Chance auch zu nutzen. Sonst drohe tatsächlich das Gefängnis. Das Paar nahm das Urteil an.

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