Bekanntlich ist es nicht gerade günstig, in einer der 14 Gemeinden des Landkreises Starnberg zu leben. Wer aber in der Gemeinde Berg am Ostufer des Starnberger Sees ein Grundstück besitzt, wird bald noch ein wenig tiefer in die Tasche greifen müssen: Die Gemeindeverwaltung ist im Begriff, die Grundsteuer um 30 Prozent anzuheben. Zumindest legte dies Kämmerer Florian Bendele den Gemeinderäten in der jüngsten Sitzung ans Herz.
Durch die geplante Grundsteuerreform wird 2025 der Grundsteuerbemessungsbetrag für die Grundstücke neu ermittelt. Nach den aktuellen Schätzungen geht Bendele davon aus, dass dann die Messbeträge etwa 30 Prozent unter den bisherigen Beträgen liegen werden – was laut Kämmerer zu Mindereinnahmen im Berger Haushalt von rund einer halben Million Euro führen würde.
Im Jahr 2023 lagen die Einnahmen bei der Grundsteuer A (landwirtschaftliche und unbebaute Grundstücke) bei 43 000 Euro, bei der Grundsteuer B (bebaute Grundstücke)bei 1,72 Millionen Euro. Die Beträge ergeben sich laut Bendele aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz der Gemeinde, der bislang bei 320 Prozent (Grundsteuer A) und 350 Prozent (Grundsteuer B) liegt.
Nach Auffassung Bendeles sollte „die Anpassung eines Hebesatzes nicht alle 20 Jahre erfolgen, sondern ein begleitender Prozess sein“, riet er den Gemeinderäten, „man sollte sie sich jedes Jahr anschauen“.
Die Ausführungen Bendeles dienten lediglich der Information des Gemeinderats. Noch vor der Sommerpause will das Gremium dann über die Erhöhung der Hebesätze entscheiden.