Hans-Albers-VillaAlbers nur an Sommersonntagen

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Der Landtag hat der Petition von Stefanie Knittl (li.) und Lucie Vorlíčková zur Nutzung des Hans-Albers-Anwesens in Garatshausen eine Absage erteilt.
Der Landtag hat der Petition von Stefanie Knittl (li.) und Lucie Vorlíčková zur Nutzung des Hans-Albers-Anwesens in Garatshausen eine Absage erteilt. Arlet Ulfers

Landtag lehnt Petition zur Öffnung des Anwesens in Garatshausen für die Allgemeinheit ab.

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Die Petition zur Öffnung des Hans-Albers-Anwesens in Garatshausen für die Allgemeinheit ist abgelehnt. Damit erteilte der Haushaltsausschuss des Landtags dem Ansinnen der beiden Tutzinger Petentinnen Stefanie Knittl und Lucie Vorlíčková am Mittwoch eine klare Absage. Es steht nun fest: Die Technische Universität München (TUM) darf das Parkanwesen und die denkmalgeschützte Villa des Schauspielers Hans Albers (1891-1960) mit ihrer "Jungen Akademie" künftig nutzen und auf dem Gelände wissenschaftliche Nachwuchstalente fördern.

Jetzt ist also das eingetreten, was die beiden Petentinnen befürchtet hatten, auch wenn beide im Vorfeld noch alles versucht hatten, das Meinungsbild der Abgeordneten zu Gunsten der Petition "Albers für alle" zu ändern. Doch trotz der Enttäuschung gab sich Vorlíčková am Donnerstag kämpferisch: "Es geht weiter", kündigte sie an. In welcher Form, dass wolle man jetzt prüfen.

Klausel im Kaufvertrag erregt die Gemüter

Hans Albers ("Große Freiheit Nr. 7", "Auf der Reeperbahn nachts um halb eins") hatte das Anwesen am Westufer des Starnberger Sees zu seiner Wahlheimat erkoren. Hier lebte er von 1935 bis 1939 und nach einer Pause dann wieder von 1946 bis zu seinem Tod 1960 gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin Hansi Burg. Diese lebte noch bis zu ihrem eigenen Tod 1975 in dem Anwesen. 1971 hatte sie das Grundstück bereits für 1,3 Millionen Mark an den Freistaat verkauft. Allerdings war der Staat bisher einer entscheidenden Klausel im Kaufvertrag nicht nachgekommen, nämlich der, dass das Gelände öffentlich zugänglich werden soll. In dem Vertragswerks, das der SZ vorliegt, heißt es dazu wörtlich: "Der Käufer beantragt Befreiung von der Grunderwerbssteuer (...), nachdem der Erwerb für öffentliche Erholungszwecke erfolgt."

Da reicht es den beiden Petentinnen natürlich nicht aus, dass sich die TUM jetzt dazu bereit erklärt hat, den Garten der Albers-Villa von Mai bis Oktober an den Sonntagnachmittagen von 14 bis 19 Uhr für die Allgemeinheit aufzusperren. Und auch nicht, dass der Stichweg bis zum See verlängert werden soll. "Das ist nicht das, was wir wollten", sagte Vorlíčková am Donnerstag. "Wir wollten eine öffentliche Nutzung. Jetzt kommt eine Pseudoöffentlichkeit. Das ist eine reine Mogelpackung, mit der wir nicht einverstanden sein können."

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