Süddeutsche Zeitung

Anhörungstermin in München:Richter zweifeln an Bürgerbegehren zum Gymnasiums-Standort

Herrschinger Initiative muss mit einer Niederlage vor Gericht rechnen.

Von Astrid Becker

Die Initiatoren der beiden Bürgerbegehren gegen den Standort des geplanten Gymnasiums im Herrschinger Mühlfeld müssen sich auf eine Niederlage vor Gericht einstellen. Bei einem nichtöffentlichen Anhörungstermin am Mittwoch beim Verwaltungsgericht in München haben die Richter offenbar massive Bedenken geäußert, ob die in den Begehren enthaltene Begründung den einschlägigen rechtlichen Anforderungen entspricht. Dabei ging es nach einer schriftlichen Auskunft des Gerichts insbesondere um die Frage, ob alle wesentlichen Informationen enthalten sind, die ein zur Abstimmung berufener Bürger für seine Willensbildung benötigt. Alle Beteiligten seien nun aufgerufen, ihre Standpunkte noch einmal schriftlich auszutauschen. In knapp drei Wochen, am Mittwoch, 29. Juli, wollen die Richter dann ohne einen weiteren Verhandlungstermin schriftlich ihre Entscheidung bekanntgeben.

Damit dürfte sich eine Abweisung der Klage abzeichnen. Die Initiatoren, die früheren CSU-Gemeinderäte Gerhard Knülle, Klaus Pittrich und Willi Welte sowie weitere Mitstreiter, hatten die Zulässigkeit ihrer beiden Begehren vor Gericht durchsetzen wollen, nachdem der Gemeinderat sie in beiden Fällen abgelehnt hatte; einmal im Februar vergangenen Jahres, dann im vergangenen November. Das erste Begehren fand damals etwa 760 Unterstützer, im zweiten Anlauf mit einer leicht geänderten Fragestellung waren es nach Aussagen der Initiatoren hundert Bürger mehr.

Der Gemeinderat hatte seine Ablehnung im wesentlichen darauf gestützt, dass beide Begehren an die Gemeinde Herrsching gerichtet waren. Diese sei aber nur für die Bauleitplanung des Vorhabens zuständig, nicht aber der Bauherr der geplanten Schule, hieß es. Bauherr ist der Landkreis; in mehreren Beschlüssen hatte der Kreistag seine Entscheidung für den Standort im Mühlfeld bekräftigt.

Ursprünglich wollte auch der Landkreis - ebenso wie die Initiatoren der Bürgerbegehren - das Gymnasium auf einem Areal an der Seefelder Straße bauen. Die Grundeigentümer wollten ihre Flächen aber nicht für den in diesem Fall festgeschriebenen Preis von 70 Euro pro Quadratmeter verkaufen. Oder nur unter der Bedingung, dass sie im Gegenzug Baurecht bekommen; das wäre laut Landratsamt aber ein unzulässiges Kopplungsgeschäft. Die Initiatoren sehen das anders. Die Richter ließen sich aber offenbar von deren Argumentation nicht überzeugen.

Eine Entscheidung steht aber noch aus. Die Beteiligten haben sich bisher nicht zu der Anhörung geäußert. Laut Verwaltungsgericht haben sie Stillschweigen darüber vereinbart.

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Quelle:
SZ vom 09.07.2020
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