Gymnasium Herrsching:Klage eingereicht

Initiatoren wollen die Ablehnung ihres Bürgerbegehrens zum Standort der neuen Schule vom Verwaltungsgericht prüfen lassen

Von Carolin Fries, Herrsching

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Standort des geplanten Gymnasiums in Herrsching haben Klage gegen die Gemeinde Herrsching eingereicht. Diese hatte das Begehren Ende Februar für unzulässig erklärt. Ob das rechtmäßig ist, wollen Gerhard Knülle, Willi Welte und Klaus Pittrich nun vom Verwaltungsgericht klären lassen.

Gerhard Knülle sowie die CSU-Gemeinderäte Welte und Pittrich wollen das Gymnasium am einst favorisierten Areal an der Seefelder Straße anstelle des derzeit geplanten Grundstücks an der Mühlfelder Straße. 790 gültige Unterschriften haben sie für ihr Bürgerbegehren sammeln können, der Gemeinderat aber lehnte das Begehren ab. Der Rechtsanwalt der Gemeinde, Jürgen Busse, hatte argumentiert, die Initiatoren hätten die Bürger in die Irre geführt. Diese hätten verschwiegen, dass der Landkreis als Schulaufwandsträger das Grundstück an der Mühlfelder Straße bereits 2015 teils gekauft, teils in Erbpacht erworben hat, um darauf ein Gymnasium zu bauen. 2,9 Millionen Euro seien seither dafür investiert worden. Zudem habe der Kreistag, in dem auch Welte sitzt, am 17. Dezember 2018 seinen Beschluss für den Standort an der Stelle noch einmal bekräftigt und damit eine Verlegung an die Seefelder Straße definitiv ausgeschlossen. Darauf, so Busse, hätte man hinweisen müssen. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hielten dagegen: Als sie die Unterschriftensammlung am 10. Dezember offiziell starteten, "konnten wir ja noch gar nichts von dem Beschluss des Kreistags wissen".

Auf welche Punkte die Klage genau zielt, wollte Gerhard Knülle am Montag nicht verraten. Nur so viel: Man habe zusammen mit einem Anwalt die Argumentation Busses genau angeschaut und die Einspruchsfrist von vier Wochen nach Zustellung des Ablehnungsbescheid eingehalten. Nun gelte es, auf Nachricht des Gerichts zu warten.

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