Gymnasium Herrsching:Beide Bürgerbegehren scheitern vor Gericht

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Die Gegner des Standorts am Mühlfeld blitzen mit ihren Klagen ab - und der Streit mit Bürgermeister Christian Schiller flammt auf.

Von David Costanzo, Herrsching

Die Gegner des Standorts für das Gymnasium in Herrsching sind einmal mehr mit ihren beiden Bürgerbegehren gescheitert. Das Münchner Verwaltungsgericht hat die Klage auf Zulassung zum Entscheid durch die Herrschinger abgewiesen. In beiden Verfahren stellt die siebte Kammer eine "irreführende und fehlerhafte Begründung" fest. "Sie überschreitet in mehrfacher Hinsicht die Grenze einer (noch) bloß tendenziösen Wiedergabe, indem sie entscheidungsrelevante, wesentliche Umstände objektiv irreführend sowie die geltende Rechtslage unzutreffend und unvollständig darstellt", heißt es in den schriftlichen Urteilen gleichlautend.

Die Entscheidung lässt den Streit in Herrsching aufflammen. Während der Landkreis das Gymnasium mit Unterstützung der Gemeinde am Mühlfeld baut, favorisieren die Initiatoren um den ehemaligen CSU-Gemeinderat Willi Welte den früheren Standort an der Seefelder Straße. Bürgermeister Christian Schiller bezichtigt die Initiatoren der Lüge. Welte nennt das eine "Unverschämtheit", die er nicht auf sich sitzen lassen werde.

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Die Auseinandersetzungen um den Bau dauern seit Jahren an und waren zuletzt mit immer härteren Parolen geführt worden. Die Standort-Gegner veranstalteten Infoabende und verteilten Flugblätter zugunsten der ihrer Meinung nach geeigneteren Lage. Sie sammelten Anfang vergangenen Jahres etwa 760 Unterschriften für ihr erstes Bürgerbegehren - und nachdem der Gemeinderat dieses als unzulässig ablehnte, noch einmal 860 in einem zweiten Anlauf mit veränderter Fragestellung, die ebenfalls keine Mehrheit fand.

Mit der ersten Unterschriftensammlung wollten die Standort-Gegner des Mühlfelds bezwecken, dass die Gemeinde Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern an der Seefelder Straße aufnimmt, da diese doch zum Verkauf bereit seien. Nach Ansicht des Gerichts hätten die Initiatoren die Bürger jedoch darauf hinweisen müssen, dass nicht die Gemeinde, sondern der Landkreis das Gymnasium baut und dass der Kreistag sich zuvor bereits auf das Mühlfeld festgelegt hatte. In diesem Beschluss heißt es sogar, dass ein Standortwechsel wegen der bereits getätigten Investitionen ausgeschlossen sei.

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Im zweiten Bürgerbegehren nannten die Initiatoren sogar einen Preis für die Grundstücke, nämlich 70 Euro pro Quadratmeter. Auch dieser Aussage folgt das Gericht nicht. Manche Eigentümer wollten gar nicht verkaufen, andere nur zu einem "angemessenen Preis" oder mit Kopplung an mehr privates Baurecht, wogegen laut Urteil jedoch "rechtliche Bedenken" bestehen. Bei beiden Bürgerbegehren besteht nach Einschätzung des Gerichts die nicht von der Hand zu weisende Gefahr, dass der Landkreis das Gymnasium gar nicht mehr in Herrsching bauen will, wenn die Gemeinde den Standort am Mühlfeld verhindert. Das hätten die Gegner in ihrer Begründung erwähnen müssen.

Bürgermeister Christian Schiller jubiliert, dass die Urteile die Auffassung der Gemeinde und des Gemeinderats stützen: "Das Gericht hat bestätigt, dass die Herrschinger Bürger, die mit ihrer Unterschrift die Begehren unterstützt haben, von den Initiatoren nachweislich getäuscht, belogen und in die Irre geführt worden sind!"

Initiator Welte nennt die Urteile in ihrer Deutlichkeit "enttäuschend", nach dem Verlauf des nicht-öffentlichen Verhandlungstermins am 8. Juli jedoch nicht unerwartet. In dieser Woche wollen die Initiatoren zusammen mit ihrem Anwalt beratschlagen, ob sie in Berufung gehen. Die Aussage Schillers werde er jedoch nicht auf sich sitzen lassen und mit seinem Anwalt beraten. Welte kündigt an: "Da kommt noch etwas."

© SZ vom 29.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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