Immobilien am Ammersee:Nun stehen die gesamten Huber-Häuser unter Denkmalschutz

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Die Huber-Häuser in der Dießener Ortsdurchfahrt sind schwer sanierungsbedürftig. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Das komplette Areal der ehemaligen Graphischen Kunstanstalt in Dießen ist nun geschützt. Das macht Verkauf und Sanierung komplizierter. Bis zum Frühjahr können Interessenten ihre Nutzungsideen einreichen.

Von Renate Greil, Dießen

Wer wird die ehemalige Graphische Kunstanstalt Jos. C. Huber, die sogenannten Huber-Häuser, in Dießen mit neuem Leben füllen? Ideen dafür werden nun gesucht, es gibt aber einige Einschränkungen – und eine weitere kam jetzt neu hinzu. „Vergangenen Donnerstag erreichte uns die Nachricht, dass nicht nur für einen Teil, sondern für das komplette Areal eine Denkmaleigenschaft erkannt wurde“, berichtete Bürgermeisterin Sandra Perzul (Dießener Bürger) in der Gemeinderatssitzung am Montag, in der über den Auslobungstext des Interessenbekundungsverfahrens beraten wurde.

Das Denkmalamt sei nach losen Gesprächen mit dem Heimatverein auf die Huber-Häuser aufmerksam geworden, ergänzte Perzul. Das bedeutet auch, das jede Art von Nutzung und baulicher Veränderung nun die Zustimmung des Amtes für Denkmalpflege benötigt.

Der juristische Beistand der Gemeinde, Gerhard Spieß, machte zudem klar, dass eine Variante nun nicht mehr möglich ist: Abriss und Neubau. Er erwartet einen erhöhten Sanierungsaufwand und weit längere Zeiträume, bis etwas realisiert werden kann. Das drücke natürlich den zu erwartenden Kaufpreis, dämpfte Spieß diesbezügliche Erwartungen. Er machte weiter klar, dass eine Vermietung des Gebäudekomplexes, das nach langen Erbstreitigkeiten seit 2021 im Besitz der Marktgemeinde ist, realistischerweise nicht infrage kommt. Zur Wahl stehen für die Interessenten daher nur die Optionen Kauf oder Erbbaupacht.

Bereits seit Längerem steht die 1868 erbaute, dreigeschossige Stadtvilla mit rosafarbenem Anstrich aus der Gründerzeit unter Denkmalschutz. Eine ausführliche Begründung des Denkmalamtes zum schützenswerten Charakter der übrigen Bauten auf dem Gelände liege noch nicht vor, berichtete Perzul. Insgesamt beträgt die Gebäudegrundfläche rund 1200 Quadratmeter. Abgesehen von drei vermieteten Wohnungen steht die Anlage leer.

Ein Blick in den Hinterhof der ehemaligen Graphischen Kunstanstalt in Dießen. (Foto: Georgine Treybal)

Nun soll ein rechtssicheres Interessenbekundungsverfahren klären, wie es mit dem seit vielen Jahren leer stehenden und sanierungsbedürftigen Gebäudekomplex an der Ortsdurchgangsstraße weitergeht. Spieß erklärte, dass dies ein gestuftes Verfahren ist, das mit einer Ideensammlung beginnt. Früher wurden in der Graphischen Kunstanstalt Bücher und Zeitungen gedruckt. Deshalb läuft noch eine Altlastenuntersuchung durch das Landratsamt Landsberg. Wie umfangreich saniert werden müsse, komme auf die Nutzung an. Ob dort Industriehallen oder Wohnungen entstehen, mache diesbezüglich einen großen Unterschied, erläuterte Perzul.

Thomas Höring (Freie Wähler) schlug vor, dass die Gemeinde als Eigentümerin das Objekt saniert und erst danach veräußert, um einen besseren Kaufpreis zu erzielen. Davon riet Spieß schon allein aus wirtschaftlichen Gründen ab, denn in diesem Fall müsste der maximale Sanierungsaufwand umgesetzt werden. Wie Vereine aus dem Ort diese Hürde stemmen könnten, wollte Miriam Anton (Grüne) wissen. „Der neue Eigentümer wird sich um die Altlasten kümmern müssen“, antwortete Spieß.

Eine konkrete Vorgabe der Nutzung macht die Marktgemeinde nicht; es heißt lediglich im Auslobungstext, „ein Mix aus Gewerbe- oder Co-Working-Räumen, Räume für Kultur, Kunst oder Vereine sowie Wohnraum“ sei wünschenswert und anzustreben. Der Dießener Verein Freie Kunstanstalt engagiert sich schon länger für eine Umnutzung der Huber-Häuser als Kulturzentrum. Ob die finanzielle Last der Sanierung von einem oder mehreren Vereinen bewältigt werden kann, hängt sicher auch von möglichen Zuschüssen und Fördermitteln sowie der Höhe des Kaufpreises ab. Dem Auslobungstext des Interessenbekundungsverfahrens nahm der Gemeinderat einstimmig an. Bis zum 31. März 2025 haben die Interessenten nun Zeit, ihre jeweiligen Konzepte einzureichen.

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