Süddeutsche Zeitung

Gilching:Wodka-Rausch am Steuer

58-Jähriger wegen Widerstand und Beleidigung verurteilt

Von Christian Deussing, Gilching

Mit zwei Promille am Steuer ist ein Autofahrer vor einem guten Jahr auf der Römerstraße bei Gilching erwischt worden. Einem Polizisten, der an jenem Nachmittag privat unterwegs war, fiel die unsichere Fahrweise des betrunkenen Mannes in Höhe von Gut Hüll auf, er verständigte die Kollegen. Doch der Gilchinger weigerte sich aggressiv, mit dem Streifenwagen zur Blutentnahme in eine Klinik zu fahren, und beleidigte laut Anklage die Beamten mit dem Ausspruch: "Ihr Ratten." Zudem hatte der Gilchinger behauptet, die Aktion mit dem Handy aufgezeichnet zu haben, woraufhin das Gerät sichergestellt wurde.

Der 58-jährige Angeklagte, der bereits einige Jahre zuvor aufgrund einer Trunkenheitsfahrt für längere Zeit seinen Führerschein verloren hatte, wurde am Montag vom Starnberger Amtsgericht wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 50 Euro verurteilt. Überdies darf er erst in 15 Monaten wieder einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis stellen.

Richterin Karin Beuting wollte jedoch im Prozess auch den Grund der Trunkenheitsfahrt erfahren. "Ich hatte alles nicht mehr gepackt und Wodka getrunken", gestand der gelernte Bauzeichner. Seine Firma habe ihn nach einem Burnout in eine entfernte Niederlassung in Bayern schicken wollen, nachdem ihm wegen einer persönlichen Problematik offenbar nicht gekündigt werden konnte. Ihn habe die geplante Versetzung "total belastet". Er berichtete, dass er vor dem Burnout für seine Firma ein 35 Millionen Euro teures Straßenbaubauprojekt abrechnen sollte, aber ein Jahr zu spät mit dieser Aufgabe betraut worden sei. "Irgendwann bin ich zusammengeklappt", berichtete der Angeklagte.

An den Vorfall im Dezember 2020 konnte sich der ansonsten einsichtige Gilchinger kaum noch erinnern. Er wisse nur noch, dass ihm die angelegten Handfesseln Schmerzen bereitet hätten und sein Handy aus der Hosentasche genommen worden sei. Der Fahrer sei deutlich alkoholisiert gewesen und habe mit gespreizten Füßen versucht, nicht in den Streifenwagen hineingesetzt zu werden, sagte ein Polizist als Zeuge aus. Das Handy sei ausgewertet worden, wobei sich herausgestellt habe, dass der Mann nichts gefilmt habe.

Die Staatsanwältin forderte, gegen den Angeklagten eine siebenmonatige Haftstrafe zur Bewährung zu verhängen. Dagegen hielt der Verteidiger eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 40 Euro für angemessen, weil eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen sei. Zudem sei der Widerstand in passiver Weise erfolgt. Es sei aber gefährlich, alkoholisiert ins Auto zu steigen. "Zum Glück ist hier nichts passiert", betonte die Richterin. Der Mann bezieht mittlerweile Krankengeld und soll nach einer Therapie nun wieder trocken sein.

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Quelle:
SZ vom 01.02.2022
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