Gilching:Rauschmittel zum Freundschaftspreis

Bewährungsstrafe für 29-Jährigen, der Schülerin Cannabis verkauft hat

Von Christian Deussing, Gilching

Er selbst habe bereits mit 13 Jahren angefangen zu kiffen und rauche gelegentlich immer noch einen Joint, um psychischen Stress abzubauen. Das berichtete der Angeklagte am Dienstag vor dem Schöffengericht in Starnberg. Dem 29-jährigen Gilchinger wurde vorgeworfen, einer 13-jährigen Nachbarstochter zum geringen Preis mehrmals einige Gramm Hasch und später auch Cannabis verkauft zu haben. Nachdem Ermittler die Schülerin im Vorjahr erwischt hatten, waren sie über verdächtige Chats auf den Nachbarn gestoßen: Die Polizei entdeckte in seiner Wohnung etwas von dem Rauschmittel und Utensilien, die beschlagnahmt wurden. Jetzt wurde der Mann wegen unerlaubten Erwerbs und Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Hotelmitarbeiter muss zudem 2000 Euro an den Sozialverein Condrobs zahlen, bei dem er mindestens vier Drogen-Beratungsgespräche führen muss.

Es sei "definitiv ein Fehler gewesen, das zu machen", räumte der zuvor unbescholtene Angeklagte im Prozess seine Taten ein. "Ich wurde aber von der Tochter mit Anrufen und Whatsapps tyrannisiert." Er habe dem Mädchen, das depressiv gewesen sei und sich geritzt habe, nur freundschaftlich helfen wollen, ohne dabei Geld zu verdienen. Der Gilchinger erzählte dem Gericht auch von seinen eigenen Problemen - von jahrelangem gewalttätigen Mobbing in der Schule und dem Stress und Chaos in seiner Familie. Für die sei er nur der "Depp vom Dienst" gewesen, seine damalige Freundin sei fremd gegangen. Er sei in falsche Kreise geraten, habe aber Chrystal Meth und Heroin nie konsumiert. Der 29-Jährige erklärte zudem, auch einmal 48 Stunden in einer Entzugsklinik gewesen zu sein, wo er "schreckliche Gesichter und Gestalten gesehen" habe. So wolle er aber nicht enden, beteuerte der Mann.

Gerade wegen dieser Gefahr, so abzurutschen, mahnte ihn die Staatsanwältin. Denn er habe einem sehr jungen Menschen Drogen weitergereicht. Das Mädchen sei zwar drogenerfahren gewesen. "Aber es kann unfassbar viel kaputt gehen, und es könnten Psychosen entstehen", sagte die Anklägerin, die eine 15-monatige Bewährungsstrafe für den Gilchinger forderte. Der Verteidiger hielt ein Jahr auf Bewährung für ausreichend und verwies auf das schwierige familiäre Umfeld und die depressiven Phasen seines Mandanten.

Als bedenklich erachtete Richter Franz von Hunoltstein in der Verhandlung die Aussage des Angeklagten, dass er dem Mädchen habe "helfen wollen": Einerseits würden dies die Chatverläufe nicht so wiedergeben, andererseits könne neben Alkohol auch Cannabis zu "drogeninitiierten Psychosen" führen. Er sei auch als Betreuungsrichter tätig und wisse daher von vielen jungen Leuten, die wegen der Sucht behandelt würden.

Der Richter wies den Angeklagten darauf hin, sich auf "relativ dünnem Eis zu bewegen". Denn es sei nicht ratsam, sich in "Selbsttherapie mit Kiffen vom Stress im Job und in der Familie runterzubringen". Es sei wichtig, die Kombination "Depression und Drogen" zu verstehen und sich hierbei professionellen Rat zu holen. Das Schöffengericht hielt zudem eine dreijährige Bewährungszeit in diesem Fall für erforderlich. "Sie müssen kapieren, was jetzt los ist", sagte der Amtsrichter dem Mann auf der Anklagebank, der dies wohl verstanden hat.

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