Gilching:Klage verzögert Umfahrungsbau

Ein Bauer aus St. Gilgen wehrt sich gegen die Trasse, die nur 50 Meter an seinem Hof vorbei führt, und wirft der Gemeinde Vertragsbruch vor. Das kostet Gilching mindestens ein weiteres Jahr

Von Christian Deussing, Gilching

Mit einer Klage verzögert ein Landwirt den Bau der seit Jahrzehnten geplanten Westumfahrung von Gilching. Die Genehmigung, die als wasserdicht galt und erst nach vielen Umplanungen erteilt worden ist, liegt nun etwa ein Jahr auf Eis. Vielleicht auch länger. Das wird das Verwaltungsgericht München entscheiden. Der Bauer aus St. Gilgen hat jetzt im Gespräch mit der SZ sein rechtliches Veto begründet. Der 65-Jährige wirft der Gemeinde Gilching "Vertragsbruch" vor und verweist auf eine notarielle Vereinbarung zum Kaufvertrag von 2007. Demnach hätte die Kommune den Trassenverlauf nur ändern dürfen, soweit die "Interessen der Grundstückseigentümer nicht berührt" würden.

Genau das sei aber passiert, schimpft der Kläger. Er pocht auf den Vertrag, den er sonst nie unterschrieben hätte. Doch der Planfeststellungsbeschluss verstoße gegen Vereinbarungen über den Verlauf der geplanten Straße. "Nur bei uns rückt sie nun näher heran", sagt der Landwirt erbost. Er steht an der Grenze seines Gartens und zeigt hinüber zu seinem abgeernteten Maisfeld. Dort soll in einigen Jahren der Verkehr rollen, darunter viele Lastwagen. Es sind nur etwa 50 Meter bis dahin, nach der vorherigen Variante waren es wenigstens noch 75 Meter. Den Gilchinger ärgert es, dass die Gemeinde ihn nicht darüber informiert habe.

Bereits vor fünf Jahren habe sein Sohn in einer Anhörung zum Trassenplan auf den deutlich abweichenden Verlauf aufmerksam gemacht. Doch das habe das Rathaus nicht weiter gekümmert, berichtet der Anlieger. Nun sei aber mit dem Planfeststellungsbeschluss vom August "das Kind in den Brunnen gefallen". Das könne er bei allem Verständnis für die Bevölkerung, die die Entlastungsstraße wünsche, nicht akzeptieren.

Der Kläger vermutet, dass die meisten Gemeinderäte seinen Vertrag gar nicht kennen. "Das haben die nicht auf dem Radar gehabt und sind jetzt von meiner Klage überrascht." Dass nun offenbar die Gemeinde versucht, angrenzende Flächen zu tauschen oder zu verschieben, um das notwendige Terrain zu erhalten, ist für den Landwirt unsinnig und keine Lösung des Problems. Denn es gehe gemäß Grunderwerbsplan "nicht um einige hundert, sondern Tausende Quadratmeter Grund".

Den notariellen Vertrag von 2007 mit dem Einwohner aus St. Gilgen bestätigt Vize-Bürgermeister Martin Fink, der zur Zeit Rathauschef Manfred Walter vertritt. Die westliche Trasse sei ursprünglich als gemeindliche Umgehungsstraße vorgesehen gewesen, aber später als Staatsstraße geplant worden. Diese erfordert nach den Vorgaben des Straßenbauamtes jedoch "andere Normen" und somit geänderte Kurvenradien, sagte Fink am Freitag auf Anfrage. Die Gemeinde und die Bevölkerung bedauerten die Klage des Bürgers. Man hoffe, dass noch Abhilfe geschaffen werden könne und die einzige Klage gegen das Projekt nicht aufrecht erhalten werde, so Fink.

Das lässt der Landwirt offen, der eine renommierte Münchner Anwaltskanzlei eingeschaltet hat. Diese ist unter anderem spezialisiert auf strittigen Grunderwerb wie bei Umgehungsstraßen. Der 65-Jährige schlägt aber die Tür noch nicht ganz zu und sein Sohn nickt: "Wir sind nicht stur, wollen aber, dass gültige Verträge auch von der Gemeinde eingehalten werden." Das Rathaus müsse jetzt auf sie zugehen, denn sie seien trotz der Klage noch "gesprächsbereit", sagen Vater und Sohn. Diese will Fink zuvor aber genauer begründet haben.

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