Gilching:Geldstrafe für Sprayer

29-Jähriger soll Gilchinger Gymnasium beschmiert haben

Von Christian Deussing, Gilching

Die beiden Männer sollen in der Nacht zum 28. Oktober 2014 das Christoph-Probst-Gymnasium und daneben die Grundschule in Gilching mit Graffiti besprüht und Farbkugeln beschossen haben. Zudem waren die beiden Herrschinger angeklagt, eine Fotovoltaikanlage beschädigt und ein Turnhallenfenster eingeworfen zu haben. Doch nur einer der beiden Angeklagten - ein 29 Jahre alter Koch - wurde am Freitag vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Der vermeintliche Komplize kam mit einem Freispruch davon, weil ihm eine Tatbeteiligung nicht nachzuweisen war.

Die Richterin hatte "keine vernünftigen Zweifel" daran, dass sich der 29-Jährige mit womöglich weiteren Tätern an den Schmierereien beteiligt hatte. Sie folgte damit dem Plädoyer des Staatsanwalts. Der hatte betont, dass sich der alkoholisierte Koch bestimmt nicht zufällig mit Farbkugeln, Spraydose und verbotener Präzisionsschleuder im nahen Waldgebüsch versteckt habe - nachdem der Hausmeister die Schmierereien an den Fassaden entdeckt und die Polizei alarmiert hatte. Der Zeuge hatte einen Täter gesehen, der in den Wald geflüchtet war. Der dort erwischte Mann sei aber eine andere Person gewesen, hatte der Hausmeister am ersten Prozesstag ausgesagt.

Nun sollte ein weiterer Polizist in der Verhandlung die Ermittlungen konkreter erläutern. Allerdings blieben seine Angaben zu vage, um den zweiten Angeklagten zu überführen. Zwar soll der vorbestrafte Barmann in der Tatnacht zwischen Herrsching und Gilching in einer S-Bahn unterwegs gewesen sein. Überdies hatte der 28-Jährige versucht, den Freund auf seinem Handy zu erreichen, nachdem dieser vorläufig festgenommen worden war. Zudem existierten Handyfotos von Personen mit weißen Masken - es blieb aber unklar, ob sie tatsächlich vor dem Gymnasium aufgenommen worden waren. Der 24-jährige Polizist konnte jedenfalls keine neuen Erkenntnisse liefern.

Die Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen, während die Verteidiger auf Freispruch plädierten. Der Anwalt des gefassten Kochs betonte, dass die gefundene Spraydose ungenutzt gewesen sei. Es hätte auch eine "Verabredung im Internet" sein können - an der sich sein Mandant aber nicht beteiligt hätte, meinte der Anwalt. Die These fand die Richterin als "sehr weit hergeholt". Der Verurteilte muss damit rechnen, auch den Schaden von 23 000 Euro begleichen zu müssen.

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