Gilching:Flughafenstreit landet in Leipzig

Gilching legt in der Causa Betriebserweiterung für Oberpfaffenhofen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein.

Christian Deussing

Dornier Do 328 Jet auf dem Sonderflugplatz

Dornier Do 328 Jets auf dem Sonderflugplatz Oberpfaffenhofen. Foto: Fuchs

(Foto: Franz Xaver Fuchs)

Gilching- In dem Rechtsstreit um weitere Flugrechte am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen setzt nun die Gemeinde Gilching alles auf eine Karte. Sie will ihre letzte Chance nach der abgewiesenen Berufungsklage nutzen und Beschwerde über die nicht zugelassene Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. Das beschloss der Gilchinger Gemeinderat am Dienstagabend allerdings nur mit einer Stimme Mehrheit - und gegen die Empfehlung von Bürgermeister Manfred Walter (SPD) und der Gemeinde-Rechtsanwältin Alexandra Fridrich. Beide haben wegen "geringer Erfolgsaussichten" von einer Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) abgeraten. Noch vor kurzem hatte die Nachbargemeinde Weßling sich entschieden, kein Risiko mehr einzugehen, und die Lärmgrenzwerte von 60 Dezibel zu akzeptieren.

Walter warnte vor "negativen Folgen" bei einem weiteren Prozessverlauf und riet dazu, den noch relativ günstigen Dauerlärmpegel zu sichern. Allerdings dürfe das neue Landesentwicklungsprogramm (LEP) nicht angetastet werden, bei dem der Geschäftsreiseflugverkehr in Oberpfaffenhofen nicht zugelassen wird. Doch dieser LEP-Entwurf sei "kein Schutzwall" und stehe auf wackligen Füßen, mahnte Rechtsreferent Fritz Wauthier (SPD). Seiner Ansicht nach sollte man die letzten juristischen Schritte ausreizen, um "alles für die Einwohner getan zu haben".

Noch deutlicher wurde Gemeinderat Peter Unger. Er plädierte dafür, nichts unversucht zu lassen, einen "gewerblichen Flugverkehr einzudämmen und auszubremsen". Der Grüne schlug hierbei auch vor, über eine Petition im Bundestag die Subventionen bei der Mineralölbesteuerung für Geschäftsflieger zu streichen. Überdies betonte Unger, dass ein derartiger Flughafen unweit von Häusern, Supermärkten und einem Naherholungsgebiet nicht mehr gebaut werden dürfte. Der Kommunalpolitiker sprach sogar von einem "Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung". Zuvor hatte Wasserreferentin Dorothea Heutelbach (CSU) bedauert, dass der Trinkwasserschutz in den Flughafen-Urteilen "keine Rolle gespielt" habe. Wäre die Wasserschutzzone III b aber ausgewiesen, hätte die Gemeinde eine viele bessere Handhabe gegen einen erweiterten Flugbetrieb und mögliche Anträge der Edmo, ergänzte Heutelbach.

Gilching könnte sich nun aber anschicken, in punkto Fluglärm und -bewegungen höchstrichterlich auch für andere Sonderflughäfen bedeutsame Fragen zu klären. Auch dazu werden die Gemeinderäte ihre Fachanwältin Fridrich wohl befragen, die zur nächsten Sitzung am 11. Dezember eingeladen wird. Jedenfalls wollte das Gremium mit seinem überraschenden Votum auch ein Zeichen für die Privatkläger setzen, die noch ihre Strategie beraten. Zu den Gegnern der Gilchinger Entscheidung gehört indes der FW-Fraktionschef Thomas Reich. Der Ex-Bürgermeister verwies auf die "glasklare Urteilsbegründung" des VGH - und dass der Flughafenbetreiber in dem Verfahren eigentlich "noch mehr hätte erreichen können". Sollte die Gemeinde nun wider Erwarten bei der Revision erfolgreich sein, prophezeite Reich eine deutliche Verschlechterung des jetzigen Bescheides. Er warnte deshalb davor, die "Büchse der Pandora zu öffnen".

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